Wer sich für das Amt eines Jugendschöffen interessiert, kann sich bis zum 31. März für die Vorschlagsliste bewerben. Die Amtszeit dauert vom 01. Januar 2019 bis zum 31. Dezember 2023. Foto: Das Landgericht in Bonn [Nicolas Ottersbach]
Die Aufgabe eines Jugendschöffen besteht darin, im Strafverfahren gegen erziehungs- und sozialisationsbedürftige Jugendliche und junge Heranwachsende Jugendrichter bei ihrer Arbeit zu unterstützen. Durch die Mitwirkung von Nichtjuristen beim Verfahren und beim Entscheidungsprozess sollen ferner eine größere Breite und Gründlichkeit des Hauptverfahrens und eine Intensivierung der Urteilsberatung erreicht werden.
"An die Jugendschöffen werden zwar keine zwingenden Qualifikationsanforderungen gestellt, jedoch sollten die Bewerber zumindest erzieherisch befähigt und in der Jugenderziehung erfahren sein.", heißt es vom Jugendamt des Rhein-Sieg-Kreises. Das verantwortliche Amt verlange darüber hinaus in hohem Maße Unparteilichkeit, Selbstständigkeit und Reife des Urteils, aber auch geistige Beweglichkeit und - wegen des anstrengenden Sitzungsdienstes - körperliche Eignung.
Der Einsatz kommt für die Amtsgerichte Bonn, Euskirchen, Siegburg, Waldbröl und für das Landgericht Bonn in Betracht und richtet sich nach dem Wohnort des Bewerbers. Über die Aufnahme in die Vorschlagsliste entscheidet der Jugendhilfeausschuss des Rhein-Sieg-Kreises.
Die formalen Voraussetzungen für eine Bewerbung sind in einem Bewerbungsformular zusammengestellt. Man kann es per E-Mail an iulia.qutreuter(at)rhein-sieq-kreis.de anfordern. Weitere Auskünfte gibt es beim Jugendamt des Rhein-Sieg-Kreises unter 02241/132160.
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