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Entscheidung im Kreisausschuss

Kita-Gebühren werden für zwei Monate ausgesetzt

Von Nicolas Ottersbach | | Wirtschaft/Politik

Für die Monate Juni und Juli werden Eltern keine Beiträge für die Kinderbetreuung in Ruppichteroth bezahlen müssen. Das haben der Kreisausschuss und der Jugendhilfeausschuss des Rhein-Sieg-Kreises beschlossen. "Damit wollen wir die beitragspflichtigen Eltern finanziell entlasten und eine Kompensation anbieten für die leider immer noch bestehenden pandemiebedingten Einschränkungen in der Kindertagesbetreuung", sagt der Jugenddezernent des Rhein-Sieg-Kreises Thomas Wagner. Foto: Symbolbild [Nicolas Ottersbach]

Seit dem 22. Februar befinden sich die Kindertagesstätten und Kindertagespflegestellen im sogenannten eingeschränkten Regelbetrieb. Das bedeutet viele Einschränkungen im pädagogischen Alltag aber auch im Umfang der Betreuung. Zum Beispiel sind die regulären Betreuungszeiten in den allermeisten Kindertagesstätten um zehn Stunden reduziert, um die Hygieneregelungen und die strikten Gruppentrennungen mit dem bestehenden Personal aufrecht erhalten zu können.

Die nun beschlossene Befreiung gilt für alle Eltern, deren Kinder in den Kindertagesstätten und in Kindertagespflegestellen in den Gemeinden Ruppichteroth, Much, Neunkirchen-Seelscheid, Alfter, Eitorf, Swisttal, Wachtberg und Windeck betreut werden und auch für Kinder, die die Offenen Ganztagsangebote in den Förderschulen des Rhein-Sieg-Kreises nutzen. Die Städte im Rhein-Sieg-Kreis haben eigene Jugendämter.

Kreiskasse pausiert Einzug

Das Land NRW hatte zuvor in Aussicht gestellt, sich an den ausfallenden Erträgen für zwei Monate zu beteiligen, wie dies auch schon für den Monat Januar 2021 erfolgt ist. Die Kreiskasse wird den elektronischen Lastschrifteinzug für Juni und Juli nicht vornehmen. Eltern, die per Dauerüberweisung ihren Elternbeitrag leisten, werden gebeten, die Überweisung für die Monate Juni und Juli auszusetzen. Dennoch eingehende Zahlungen werden so schnell wie möglich zurückerstattet. Die für die Mittagsverpflegung an den Förderschulen geleisteten Zahlungen werden – wie bereits bisher – auf Grundlage der in Anspruch genommenen Mahlzeiten spitz abgerechnet. Überzahlungen werden erstattet.

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