Die Kuchenbleche haben ausgedient: Zur neuen Zweiradsaison hat der Bundesrat auf Initiative des Bundesverkehrsministeriums zugestimmt, dass nun besonders kleine Kennzeichen für Motorräder erlaubt sind. Somit können die Kennzeichen bis auf 18 mal 20 Zentimetern verkleinert werden. Die Regelung gilt auch für Saison- und Oldtimerkennzeichen. Foto: Kennzeichen mit den Maßen 18x20 (RSK)
Trotzdem gibt es genug Platz für längere Erkennungsnummern, die Schriftart wird einfah verkleinert. Auch bei einer vierstelligen Buchstaben-Ziffern-Kombination bleibt die Breite von 18 Zentimetern. Sowohl die TÜV-Plakette als auch die Zulassungsplakette werden in der Mitte des Kennzeichens zwischen den beiden Zeilen aufgeklebt.
Zwei- und dreistellige Erkennungsnummern werden nach der Gesetzesänderung nur noch solchen Fahrzeugen zugeteilt, bei denen aufgrund ihrer Bauart die Anbringung eines anderen, längeren Kennzeichens nicht möglich ist. "Jetzt ist es möglich, sehr viel mehr Motorradfahrern ihren Wunsch nach einem schmalen Schild zu erfüllen", sagte Dieter Siegberg, Leiter des Straßenverkehrsamtes des Rhein-Sieg-Kreises.
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