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Leistungsorientierte Bezahlung wird erprobt

Von Nicolas Ottersbach | | Magazin

Ab dem 1. Januar 2011 soll in noch auszuwählenden Bereichen der Kreisverwaltung die Einführung der Leistungsorientierte Bezahlung erprobt werden. Dann müssen die Beteiligten entscheiden, ob die Dienstvereinbarung auf alle tariflich Beschäftigten ausgedehnt wird. Das beschloss der Personalausschuss des Kreistages. Die im Dezember 2009 vorsorglich ausgesprochene Kündigung im Kommunalen Arbeitgeberverband Nordrhein-Westfalen (KAV) zum Ende diesen Jahres wird zurückgenommen.

Hintergrund für die Kündigung war die seit 2007 bestehende Regelung, zunächst ein Prozent und in den kommenden vier Jahren jeweils weitere 0,25 Prozent der Verwaltungsangestelltengehälter leistungsorientiert auszuzahlen, um somit einen Anreiz für mehr Leistungen zu schaffen. Landrat Frithjof Kühn hatte Ende des vergangen Jahres die Mitgliedschaft des Rhein-Sieg-Kreises im KAV vorsorglich gekündigt. "Dies ist nicht die Kündigung des Tarifvertrages", betonte Kühn damals, "es ist nicht daran gedacht, die Arbeitsverträge infrage zu stellen".

Der Vorschlag, die LOB im Tarifvertrag fakultativ zu regeln, also den Kommunen die Entscheidung zu überlassen, wurde seitens des KAV in den jährlichen Tarifverhandlungen nicht aufgegriffen. Zahlreiche Fragen, wie die finanzielle Mehrbelastung, für den Rhein-Sieg-Kreis bis 2013 sind das knapp 300.000 Euro, oder die unterschiedliche Behandlung von Tarifbeschäftigten und Beamten sind nicht beantwortet.

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