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Müllgebühren sollen nicht mehr subventioniert werden

Von Nicolas Ottersbach | | Magazin

Die Müllgebühren im Rhein-Sieg-Kreis will die Kreisverwaltung nicht mehr mit den Zuschüssen der Trienekens-Millionen stabil halten. In einer Vorlage für die nächste Sitzung des Umweltausschusses schlägt Umweltdezernent Christoph Schwarz vor, die noch verbliebenen 10,6 Millionen Euro dem Kreishaushalt zuzurechnen. Das Geld soll dazu verwendet werden, die 19 Kommunen im Kreisgebiet finanziell zu entlasten. Sie leisten ihren Beitrag zum Kreishaushalt über die sogenannte Kreisumlage.

2009 hatten der Entsorgungsunternehmer Hellmut Trienekens und andere Beteiligte des Kölner Müllskandals nach einem gerichtlichen Vergleich insgesamt 19 Millionen Euro an die Rhein-Sieg-Abfallwirtschaftsgesellschaft (RSAG) gezahlt. Mit dieser Summe hielt die RSAG die Müllgebühren in den vergangenen Jahren stabil. Rund 8,4 Millionen Euro wurden bisher indirekt an die Kunden zurückgezahlt.

Diese Subventionierung sei nach Auffassung des Rhein-Sieg-Kreises nicht mehr nötig, weil ab 2016 Restmüll und Bioabfälle im Kreis von der Rheinischen Entsorgungs-Kooperation (REK) verwertet werden. Träger der REK sind der Rhein-Sieg-Kreis, die Stadt Bonn, der Kreis Neuwied und der Rhein-Lahn-Kreis. Durch die Übertragung auf die REK werde die Müllentsorgung billiger. Dadurch könne der Grundpreis jedes Haushaltes von derzeit 123 Euro für die nächsten drei Jahre auf 111,48 Euro gesenkt werden.

Gleichzeitig will die Kreisverwaltung ab 2016 Grundgebühren in Höhe von jeweils 5,76 Euro für die bislang kostenlosen Papiermüll- und Wertstofftonnen einführen. Damit bliebe mit den konstanten Gebühren für Restmüll (43,20 Euro für eine 80-Liter-Tonne bei vierwöchentlicher Leerung) und Biomüll (59,04 Euro für eine 120-Liter-Tonne bei zweiwöchentlicher Leerung) pro Haushalt und Jahr eine Gebühr in Höhe von 225,24 Euro.

Mit der Grundgebühr für die Wertstofftonne soll laut Kreisverwaltung und RSAG auch ein Lerneffekt erreicht werden. Sie gehen davon aus, dass mehr Wertstofftonnen aufgestellt wurden, als eigentlich nötig sind. Häufig würde Restmüll, der eigentlich in die grundgebührenpflichtige Restmülltonne gehört, in die grundgebührenfreie Wertstofftonne entsorgt.

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