Schönes Wetter in der Natur genießen, ein Wunschtraum vieler, die es gerne auch an heimischen Seen und Flussläufen realisieren. Die Kehrseite der Medaille: Glasscherben, Unrat und Müll. ?Viele Menschen suchen am Wochenende Erholung an der Sieg. Das ist auch von uns gewünscht?, so Bernd Zimmermann, Untere Landschaftsbehörde des Rhein-Sieg-Kreises. ?Wir appellieren jedoch an alle, die sich entlang der Sieg bewegen und aufhalten, respektvoll mit der Natur umzugehen und Rücksicht zu nehmen.?
Die Siegaue steht unter Naturschutz. Das Verlassen der Wege und Grillen sind dort verboten. Vor allem die Kiesbänke in der Sieg und an deren Ufern müssen geschützt werden, denn hier brütet zum Beispiel der seltene Flussregenpfeiffer. Diese Vogelart baut kein Nest, sondern legt diese im Kies ab. Die Untere Landschaftsschutzbehörde bittet deshalb jeden um Rücksicht. Das Baden in der Sieg ist nur an den ausgewiesenen Stellen, den so genannten ?Gewässernahen Erholungsbereichen? erlaubt. Eine Übersichtskarte mit diesen Bereichen gibt es auf der Internetseite www.rhein-sieg-kreis.de.
Hunde sind innerhalb der Naturschutzgebiete generell an der Leine zu führen. Grillen, Lagerfeuer und Zelten sind grundsätzlich nicht erlaubt. Abfälle sollten selbstverständlich wieder mitgenommen und nicht unachtsam in die Natur geworfen werden. Die Sieg darf - vorausgesetzt der Wasserstand erlaubt es - mit Kanus, Schlauch- und Ruderbooten befahren werden. Für das Ein- und Ausheben der Boote sind spezielle Bootsanlegestellen ausgewiesen, die beschildert sind. ?Fragen zu den nächstgelegenen Erholungsbereichen beantworten auch gerne die Landschaftswarte, die in unserem Auftrag unterwegs sind oder werden im Internet beantwortet?, ergänzt Zimmermann. Ein kostenloser Flyer mit allen Informationen liegt im Kreishaus aus und kann auch von der Homepage des Kreises herunter geladen werden.
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