Seit Jahresanfang gelten neue Regelungen für die Förderung der Kinder- und Jugendarbeit beim Kreisjugendamt. Die Änderungen in den Richtlinien betreffen unter anderem die Höhe der Förderbeträge und die Altersgrenzen für Teilnehmer. Neu ist die Unterstützung für Empfänger von Kinderzuschlag und Wohngeld.
Neben der allgemeinen Förderrichtlinie gibt es auch weiterhin spezifische Regelungen und somit Fördermöglichkeiten für Bildungsveranstaltungen, internationale Begegnungen, Kinder- und Jugendfreizeiten und die Feriennaherholung. Auch die Anschaffung von Materialien für die Jugendarbeit bleibt förderfähig. Das gilt ebenso für besondere Maßnahmen der Jugendarbeit, wie zum Beispiel innovative Projekte mit Kindern und Jugendlichen oder die Betriebskosten für Einrichtungen der Offenen Kinder- und Jugendarbeit.
Förderanträge können von anerkannten Trägern der Jugendhilfe, Verbänden, Vereinen und Jugendgruppen aus dem Zuständigkeitsbereich des Kreisjugendamtes gestellt werden, zudem auch Ruppicheroth gehört.
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