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Neue meldepflichtige Krankheiten

Von Nicolas Ottersbach | | Magazin

Keuchhusten, Mumps, Röteln und Windpocken gehören jetzt auch zu den meldepflichtigen Erkrankungen - das ist das Resultat einer Gesetzesänderung zur Angleichung internationaler Vorschriften, die vor kurzem in Kraft getreten ist. Die Meldepflicht für diese ansteckenden Krankheiten trifft insbesondere Ärzte, Labore und Krankenhäuser, aber auch andere im Gesundheitsamt tätige Personen, wie Heilpraktiker.

Bei Verdacht und natürlich auch bei gesicherter Erkrankung muss das zuständige Gesundheitsamt informiert werden. Das gilt auch, wenn die Erkrankung einen tödlichen Verlauf genommen haben sollte. "Die Gesetzesänderung ermöglicht es uns, Ausbrüche dieser Erkrankungen frühzeitig zu erkennen und im Falle eines Auftretens rechtzeitig Maßnahmen zur Verhinderung einer weiteren Ausbreitung zu treffen", sagte Dr. Bernd Ehrich, Leiter des Kreisgesundheitsamtes. Hierzu gehört die Feststellung von Kontaktpersonen, insbesondere die Ermittlung von besonders gefährdeten Personen wie Schwangeren, Immungeschwächten oder auch Säuglingen. Falls erforderlich, können so Schutz- oder Behandlungsmaßnahmen eingeleitet werden.

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