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Neues Gesetz

Nordrhein-Westfalen schafft Straßenausbaubeiträge endgültig ab

Von Nicolas Ottersbach | | Wirtschaft/Politik

Die schwarz-grüne NRW-Landesregierung schafft die Straßenausbaubeiträge ab. Für Straßenbaumaßnahmen, die seit Anfang 2018 beschlossen wurden, zahlen Anlieger bereits keine Beiträge mehr. Das Land übernimmt den Anteil der Anwohner. Foto: Die Hauptstraße in Winterscheid wird derzeit saniert [Nicolas Ottersbach]

Wenn eine Straße saniert werden musste, zahlten auch diejenigen, die an ihr wohnen. Schnell kamen so mehrere Tausend Euro zusammen, die viele Grundstückseigentümer stark belastete. Die Höhe des Eigenaufwands orientierte sich auch daran, ob eine Straße ein Hauptverkehrsader oder beispielsweise eine Anliegerstraße ist. In Ruppichteroth sorgte das zuletzt beim Ausbau der Winterscheider Hauptstraße, der derzeit noch läuft, für hitzige Diskussionen. Das soll nun vorbei sein, weil das Land NRW die Straßenbaubeiträge per Gesetz abschafft.

"Mit diesem Gesetz erhalten die Bürgerinnen und Bürger nun volle Rechtssicherheit und auch der Aufwand für unsere Kommunen wird reduziert", sagt CDU-Landtagsabgeordneter Björn Franken. Bereits in der vergangenen Wahlperiode habe man über den Weg einer Förderrichtlinie geregelt, dass das Land rückwirkend zum Jahr 2018 den Anteil der Anwohner übernehme. "Für Maßnahmen, die ab 2024 beschlossen werden, dürfen diese Gebühren nun gar nicht mehr erhoben werden."

Eigenes Gesetz statt Förderung

Faktisch mussten die Bürger die Beiträge schon seit der Förderrichtlinie nicht mehr zahlen, die 2019/2020 von der damaligen Regierung aus CDU und FDP aufgelegt worden war. Dadurch konnte den betroffenen Bürgerinnen und Bürgern die Kostenbeteiligung zurückerstattet werden. Insgesamt wurden seit dem Start des landeseigenen Förderprogramms Grundstückseigentümer mit 75 Millionen Euro für Straßenausbaumaßnahmen entlastet, die sie ansonsten hätten zahlen müssen (2018 bis 30. September 2023), so Franken. Ein Verwaltungsaufwand, der am Ende für die Zahlenden kostenneutral war. Das besänftigte viele aber nicht. Denn, so die Argumentation, ein Förderprogramm könne vom Land jederzeit eingestellt werden. Das ist mit der Schaffung eines eigenen Gesetzes nicht mehr möglich.

Kommentare

  • Dreyszas
    November 4, 2023 um 12:51 pm

    Sie können auch noch überprüfen was die am 29.03. im Landtag für Änderungen beschlossen wurden nämlich sämtliche vorteilnahmen die es bisher gegeben hat also die 10 jahresregelung die 25 Jahre Regelung wurden alle aufgehoben. das heißt also sämtliche Maßnahmen die jetzt anfallen müssen auch von den Anliegen bezahlt werden und das sind zum Teil astronomische Summen aber das interessiert ja sowieso keinen. man hat ja seine Ersparnisse sowie unser Bürgermeister so schön sagte. Also Straßenbaumaßnahmen müssen nicht mehr bezahlt werden. Ha ha selten so gelacht.

  • Dreyszas
    November 4, 2023 um 12:27 pm

    Schön - aber anliegergebühren wurden nicht abgeschafft. das heißt also eine Baustraße die jetzt nach 30/40 Jahren zu Ende ausgebaut wird die muss von den Anliegern noch bezahlt werden. sowie in unserer Gemeinde das heißt die Straße wird 1,5 Millionen kosten diese 1,5 Millionen werden an die Anlieger weitergegeben das heißt für jeden Anlieger werden also 30 bis 80.000 Euro wenn nicht sogar mehr Beträge zukommen. also was soll dieser Quatsch immer wieder straßenbaugebühr wurden abgeschafft. Anlieger Gebühren aber jedenfalls nicht und was das für die Anleger heißt kann man sich wohl vorstellen.

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