Gehörlose Menschen können sich im Notfall ab sofort über die bundesweit einheitliche Nummer 112 per Notruf-Fax an die Leitstelle des Rhein-Sieg-Kreises wenden. Bislang war dies im Kreisgebiet nur über eine separate Nummer möglich. Die Behinderten-Gemeinschaft Bonn e.V. hatte angeregt, die bekannte Notrufnummer 112 auch für das Notruf-Fax einzurichten.
Download: Formular Notruf-Fax
Gehörlosen und höreingeschränkten Menschen ist es nicht möglich, zu telefonieren. Dies ist besonders problematisch, wenn es darum geht, einen Notruf zu tätigen. Sie können die oft lebensrettenden Fragen der Leitstelle nicht hören und somit auch nicht beantworten.
Der Eingang des Telefaxes wird beim Einsatzbearbeiter ebenso wie ein Telefonanruf signalisiert. Auf dem Formular wird aufgeschrieben, wer der Absender ist und wo genau Hilfe benötigt wird. Per Ankreuzen werden Feuerwehr, Rettungsdienst oder Polizei angefordert. Zudem gibt es Platz für Ergänzungen. Die Leitstelle entsendet dann unverzüglich die angeforderte Hilfe und der Absender erhält ein Fax als Rückmeldung.
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