Mit mehr als einem Dutzend anderer Kreise und kreisfreier Städte hat der Rhein-Sieg-Kreis Kommunalverfassungsbeschwerde beim Verfassungsgerichtshof Nordrhein-Westfalen in Münster eingereicht. Es geht um die Rückforderungen, die das Land wegen der Neuverteilung der Wohngeldersparnis im Sozialgeseztbuch II erhoben hat. Die belaufen sich auf rund 7,4 Mio Euro und resultieren aus den Zahlungen, die Kreise und kreisfreien Städte seit 2007 zum teilweisen Ausgleich der Belastungen aus den Hartz IV-Reformen erhalten.
Das Land vergibt diese Mittel nach einem bestimmten Schlüssel an die Kreise und kreisfreien Städte. Bereits mit Urteil vom Mai 2010 hatte der Verfassungsgerichtshof festgestellt, dass der vom Land angesetzte Verteilschlüssel für die Jahre 2007 bis 2009 verfassungswidrig war. Deshalb erstellte das Land NRW im Herbst 2010 einen neuen Verteilschlüssel, den es rückwirkend in Kraft setzte.
Demnach werden aber einfach Gelder hin- und hergeschoben. Kommunen, die in Vergangenheit zu wenig Mittel erhalten haben, kriegen jetzt "Nachzahlungen" von den Kommunen, die bisher zu hohe Zahlungen bekommen haben. Das Land fordert also die Überzahlungen zurück, auch der Rhein-Sieg-Kreis muss zahlen. "Der Rhein-Sieg-Kreis ist selbstverständlich davon ausgegangen, dass er einmal empfangene Mittel auch behalten darf und konnte auf die Richtigkeit der Zuweisung vertrauen", sagt Kreiskämmerer Karl-Hans Ganseuer und fordert: "Für eine Rückerstattungsforderung ist kein Raum gegeben, die Konsequenzen der fehlerhaften Festsetzung des Verteilschlüssels hat das Land selbst zu tragen."
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