Seit heute gilt in Deutschland die Entscheidungslösung im Transplantationsgesetz. Jeder ab dem 16. Lebensjahr wird von seiner Krankenkasse aufgefordert zu dokumentieren, ob er nach seinem Tod Organe spenden möchte oder nicht. "Es ist wichtig, dass sich möglichst viele Bürgerinnen und Bürger mit der Frage der Organ- und Gewebespende auseinandersetzen und eine persönliche Entscheidung treffen", sagt die Direktorin der Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung (BZgA), Prof. Dr. Elisabeth Pott. Foto: BZgA
Gesetzliche Neuregelung zur Organ- und Gewebespende: Am 1. November 2012 tritt das Gesetz zur Einführung der Entscheidungslösung in Kraft. Alle Bürger werden ab dem 16. Lebensjahr regelmäßig aufgefordert, sich mit dem Thema Organ- und Gewebespende auseinanderzusetzen und eine Entscheidung zur eigenen Organspendebereitschaft zu treffen.
Das ist auch dringend nötig: Seit Anfang 2012 gehen die Organspanden kontinuierlich zurück. Von Januar bis September 2012 zählte die Deutsche Stiftung Organtransplantation 829 Organspender. Das sind 71 - oder knapp acht Prozent - weniger als im Vorjahreszeitraum. Statistisch gesehen stirbt alle acht Stunden ein Mensch in Deutschland, den ein Spenderorgan hätte retten können.
Wer sich vor dem Ausfüllen des Ausweises informieren möchte, kann sich Beratung bei der BZgA holen. Unter der kostenlosen Rufnummer 0800 / 90 40 400 stehen montags bis freitags von 9 bis 18 Uhr Fachleute den Bürgern zur Seite.
Surftipp: www.organspende.info
Noch kein Kommentar vorhanden.