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Polizei gibt Tipps für Mainacht

Von Nicolas Ottersbach | | Blaulicht

Die Mainacht steht an: "Körperverletzungs- und Eigentumsdelikte, aber auch ein erhöhtes Unfallrisiko durch Alkoholkonsum und verbotenen Personentransport auf Ladeflächen von Lkw und Anhängern sowie auf Traktorgespannen geben immer wieder Anlass zu polizeilichem Einschreiten", heißt es in einer Mitteilung der Polizei. Sie gibt aber auch Tipps zu Transport und Verhalten in den kommenden Tagen.

Wer in den Wald geht und Bäume wild schlägt, macht sich des Diebstahls undder Sachbeschädigung schuldig. Damit es bei Kontrollen zu keinen Missverständnissen kommt, sollte die Quittung des Forstamtes mitgeführtwerden.

Fahrzeuge mit Ladung dürfen nicht höher als 4m und nicht breiter als 2,55 m (PKW 2,50 m) sein.

Der Baum darf nach vorne nicht über das Fahrzeug hinausragen. Nur ab einerFahrzeughöhe von 2,50 m sind 50 cm nach vorne erlaubt.

Nach hinten darf der Maibaum höchsten 3m hinausragen (bei Fahrtstreckenbis 100 km). Ab einer Länge von über 1m ist dieses mit einer 30 mal 30Zentimeter großen roten Fahne oder einem entsprechenden Schild zukennzeichnen.

Fahrzeug oder Zug samt Ladung darf nicht länger als 20,75 m sein.

Bei Dunkelheit ist für eine ausreichende Beleuchtung zu sorgen.• Das Kennzeichen darf nicht verdeckt werden.

Es ist verboten, Personen auf Zugmaschinen ohne Sitzgelegenheit oder aufder Ladeflächen von Anhängern mitzunehmen. Aus einem zulassungsfreienlandwirtschaftlichen Anhänger kann dann ein zulassungspflichtiger Anhängerwerden. Straftaten nach dem Pflichtversicherungsgesetz und demKraftfahrzeugsteuergesetz könnten dann einschlägig sein.

Der verbotene Personentransport auf Ladeflächen kann dazu führen, dass dievorhandene Fahrerlaubnis nicht mehr ausreicht. Fahren ohne oder mit der"falschen" Fahrerlaubnis ist eine Straftat. Es drohen empfindliche Geldstrafenund Punkte in Flensburg.

Ein besonderes Augenmerk gilt auch alkoholisierten Fahrern oder Fahrenunter Drogeneinfluss im Vorfeld oder im Anschluss an die Maifeier.

Für Schäden beim Transport ist der Fahrer verantwortlich. Ob Schäden durcheinen unsachgemäßen Transport durch die Versicherung gedeckt sind, istfraglich. Unter Umständen stehen hohe Regressforderungen im Raum.

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