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Radweg benutzen oder nicht?

Von Nicolas Ottersbach | | Magazin

Ein Gruppe Rennradfahrer strampelt über die Kreisstraße 17 im Derenbachtal, obwohl dort für sie extra ein Radweg angelegt wurde: Dieses Foto mit dem sarkastischen Kommentar "Gut das es endlich einen (3.2 Millionen teuren) Radweg im Derenbachtal gibt!" sorgt bei Facebook für Aufsehen und eine rege Diskussion. "Vielen Radler ist vermutlich nicht klar, dass sie den Radweg benutzen müssen", sagt Rita Lorenz vom Presseamt des Rhein-Sieg-Kreises. Foto: Radler auf der K17 (Daniel Rosen)

Denn das blaue Radweg-Schild verpflichtet Radfahrer dazu, die für sie ausgewiesene Strecke zu nehmen. So steht es in Paragraf 2 der Straßenverkehrsordnung. Gleiches gilt für kombinierte Rad- und Gehwege. Wer das nicht mache, begehe eine Ordnungswidrigkeit, erklärt Lorenz. Überwachen könne das allerdings nur die Polizei, weil sie für den fließenden Verkehr zuständig sei.

Eine Ausnahme sind Radfahrer, die in einer Gruppe von mehr als 15 unterwegs sind. Die gelten laut Paragraf 27 Straßenverkehrsordnung dann als Verband und dürfen sogar zu zweit nebeneinander auf der Straße fahren, wenn es daneben einen Radweg gib.

Der Verkehrskommission des Rhein-Sieg-Kreises war zuletzt aufgefallen, dass die Beschilderung verbessert werden müsse. "Je nachdem, von wo der Radfahrer kommt, kann es sein, dass dort kein entsprechendes Radweg-Schild steht", sagt Rita Lorenz. Demnächst sollen die ergänzt werden.

Paragraf 2, Absatz 4 der Straßenverkehrsordnung

Mit Fahrrädern muss einzeln hintereinander gefahren werden; nebeneinander darf nur gefahren werden, wenn dadurch der Verkehr nicht behindert wird. Eine Pflicht, Radwege in der jeweiligen Fahrtrichtung zu benutzen, besteht nur, wenn dies durch Zeichen 237, 240 oder 241 angeordnet ist. Rechte Radwege ohne die Zeichen 237, 240 oder 241 dürfen benutzt werden. Linke Radwege ohne die Zeichen 237, 240 oder 241 dürfen nur benutzt werden, wenn dies durch das allein stehende Zusatzzeichen "Radverkehr frei" angezeigt ist. Wer mit dem Rad fährt, darf ferner rechte Seitenstreifen benutzen, wenn keine Radwege vorhanden sind und zu Fuß Gehende nicht behindert werden. Außerhalb geschlossener Ortschaften darf man mit Mofas Radwege benutzen.

Paragraf 27, Absatz 1 der Straßenverkehrsordnung

Für geschlossene Verbände gelten die für den gesamten Fahrverkehr einheitlich bestehenden Verkehrsregeln und Anordnungen sinngemäß. Mehr als 15 Rad Fahrende dürfen einen geschlossenen Verband bilden. Dann dürfen sie zu zweit nebeneinander auf der Fahrbahn fahren. Kinder- und Jugendgruppen zu Fuß müssen, soweit möglich, die Gehwege benutzen.

Update: Wir haben den Hinweis auf Radfahrer in Gruppen hinzugefügt.

Kommentare

  • Astrid Schmalbach
    August 6, 2015 um 9:32 am

    Schön dass es Radwege gibt. Leider sind diese oftmals ungeeignet. Steine, Stöcke, ... und Ähnliches. Für Radsportler gefährliche Sturzfallen. Dann endet der Radweg plötzlich und man müsste sich als Gruppe vorsichtig wieder in den Straßenverkehr einfädeln. Möglicherweise sogar absteigen. Geht für so eine große Gruppe natürlich garnicht. Ich kann diese Radfahrer sogar verstehen. Mit so 10 mm breiten Reifen fährt man auf der Autofahrstecke natürlich angenehmer und sicherer.

     

    Schön zu fahren sind sie Radwege sogar ohne Rennrad nicht. Außerdem haben Fahrradfahren auf dem Radwege nicht auch automatisch auch Vorfahrt, weil Autos die aus kreuzenden Straßen herauskommen nicht vorsorglich vor dem Radweg halten sondern auf dem Radwege und somit Fahrradfahren die ja eigendlich Vorfahrt haben die Fahrbahn verstellen. Unsere Radwege hier sind maximal Notlösungen.

  • Patrick Nikolaiev
    July 29, 2015 um 5:48 pm

    @Herr Widmann

    Wenn sie sich ihrer Sache so sicher sind, können Sie dem geneigten Leser doch bestimmt eine Quelle nennen, aus der Sie ihr Wissen beziehen. Damit meine ich natürlich eine Rechtsgrundlage. Genau sowas brauchen sie nämlich dafür. Ich verweise an dieser Stelle nochmal auf die Ausführungen des ADFC. Leider kann ich den Link hier nicht einstellen, ist aber über jede Suchmaschine leicht zu finden.

     

    -Anmerkung der Redaktion-

     

    Hier der Link: www.adfc.de/verkehr--recht/recht/regeln-fuer-radfahrer/rennrad-und-radweg/rennrad-und-radwegebenutzungspflicht

  • Karl Pitz
    July 29, 2015 um 10:19 am

    Ja nee is klar, Herr Widmann! Noch ein Tip: Wer im Bund Supermänner e.V. registriert ist, braucht sich an gar keine Gesetze mehr zu halten. 10 (i.W. zehn) Ausrufezeichen.

     

  • Michael Widmann
    July 27, 2015 um 10:34 pm

    SORRY - Herr Nikolaiev nicht ich bin auf dem Holzweg, sondern Sie. Der Radsportler der im Bund deutscher Radsportler organisiert ist, ist von einer Benutzungspflicht ausgenommen. PUNKT! MfG

  • Joachim Schneppel
    July 23, 2015 um 6:40 pm

    Auf Straßen, die über einen separaten Rad-/Gehweg verfügen - gekennzeichnet mit dem blau/weißen Verkehrszeichen 240/241 STVO - besteht eine Verpflichtung zur Benutzung des Rad-/Gehweges für Radfahrer und Fußgänger. Die Benutzung der Fahrbahn ist untersagt. Dies gilt für die gesamte K 17 zwischen B 478 und der L 86. Auf der B 478 nur in den Bereichen mit einem Rad-/Gehweg und der vg. Beschilderung.

  • Patrick Nikolaiev
    July 19, 2015 um 4:32 pm

    Hallo Herr Widmann, sie unterliegen da leider einem weit verbreitetem Irrglauben! Die StVO sieht in ihrer gültigen Fassung keine wie auch immer gearteten Ausnahmeregelungen von der Fahrradwegbenutzungspflicht für Radfahrer vor; der Fahrradtyp ist hier unerheblich. Ausnahmen bedürfen der Genehmigung der zuständigen Behörden.

     

    Von Unbenutzbarkeit eines Radweges, einer Verbandsfahrt oder ähnlichem spreche ich hier nicht. Das sieht im übrigen auch der ADFC so. Von denen gibt's dazu ne ausführliche Ausarbeitung im Netz. Es gibt also KEINEN pauschalen Freifahrtschein für Fahrradfahrer, einen vorhandenen Radweg nicht benutzen zu müssen!

  • Michael Widmann
    July 19, 2015 um 12:54 pm

    Rätselauflösung: Wie auf dem Foto unschwer zu erkennen, handelt es sich um eine Gruppe von Radsportlern (Anzahl egal) auf einer Trainingsfahrt. Diese und ausdrücklich nur diese sind von einer Benutzungspflicht ausgenommen.

  • Patrick Nikolaiev
    July 17, 2015 um 8:50 pm

    Den normalen Rennradfahrer interessiert doch ein Radweg nicht, ob im Verband unterwegs oder nicht... auch dann nicht, wenn der Weg neu ist. Ist halt nur doof, dass es oft zu vermeidbaren gefährlichen Situationen kommt, an denen nicht immer nur die Autofahrer Schuld sind!

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