Das Jugendamt des Rhein-Sieg-Kreises sucht für die neue Amtsperiode vom 1. Januar 2024 bis zum 31. Dezember 2028 Jugendschöffinnen und Jugendschöffen. Das Jugendamt des Rhein-Sieg-Kreises ist zuständig für Bewerber, die in Alfter, Swisttal, Wachtberg, Eitorf, Windeck, Much, Neunkirchen-Seelscheid und Ruppichteroth wohnen. Symbolfoto: Ein Gerichtssaal von innen [Nicolas Ottersbach]
Wer sich für dieses Amt interessiert, kann sich um die Aufnahme in die entsprechende Vorschlagsliste bewerben. Vorschläge können bis zum 31. März 2023 an den Landrat des Rhein-Sieg-Kreises, Kreisjugendamt, Postfach 1551, 53705 Siegburg, gerichtet werden. Über die Aufnahme in die Vorschlagsliste entscheidet der Jugendhilfeausschuss des Rhein-Sieg-Kreises. Der Einsatz kommt für die Amtsgerichte Bonn, Euskirchen, Siegburg, Waldbröl und für das Landgericht Bonn in Betracht und richtet sich nach dem Wohnort des Bewerbers.
Das machen Jugendschöffen
Die Aufgabe eines Jugendschöffen besteht darin, im Strafverfahren gegen erziehungs- und sozialisationsbedürftige Jugendliche und junge Heranwachsende Jugendrichterinnen und Jugendrichter bei ihrer Arbeit zu unterstützen. Durch die Mitwirkung von „Nichtjuristen“ beim Verfahren und Entscheidungsprozess sollen eine größere Breite und Gründlichkeit des Hauptverfahrens und eine Intensivierung der Urteilsberatung erreicht werden.
Die formalen Bewerbungsvoraussetzungen sind in einem Formular zusammengestellt, welches per E-Mail, birgit.wennmacher(at)rhein-sieg-kreis.de, oder über Telefon 02241/13-3211 angefordert werden kann. Unter dieser Telefonnummer wie auch über die Homepage des Rhein-Sieg-Kreises rhein-sieg-kreis.de/schoeffenwahl gibt es weitere Informationen.
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