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Auf einer Busfahrt

Ruppichterother attackierte einen Bekannten mit einem Cutter-Messer

Von Nicolas Ottersbach | | Blaulicht

Zu einem halben Jahr Haft wegen versuchter gefährlicher Körperverletzung hat das Bonner Landgericht am Montag (15. April) einen Ruppichterother verurteilt. Er hatte im Streit ein Cutter-Messer gezückt und einen Bekannten angegriffen. Das Opfer trug glücklicherweise nur eine kleine Wunde davon, aber nicht wegen des Messers, das seine Jacke beschädigte, sondern bei einer dazugehörigen Rangelei. Foto: Symbolbild [Nicolas Ottersbach]

Der Prozessauftakt verlief holprig: Der Angeklagte, der ein Alkohol- und Drogenproblem hat, musste von der Polizei vorgeführt werden, weshalb die Verhandlung mit einer mehrstündigen Verspätung begann. Weil der 49-jährige Ruppichterother einschlägig vorbestraft ist, stand zu Beginn des Gerichtsverfahrens die Möglichkeit einer Unterbringung in der Psychiatrie im Raum. Auch deshalb, weil er seit fast 30 Jahren Alkoholiker ist. Doch dafür lagen die gesetzlichen Voraussetzungen nicht vor. Eine Entziehungskur wollten die Richter dennoch nicht anordnen: 27 Mal hat der Mann bereits eine solche Maßnahme erfolglos durchlaufen.

Betrunken und bekifft

Auf einer Busfahrt zwischen Ruppichteroth und Nümbrecht geriet der Angeklagte mit dem auch alkoholisierten Bekannten, der mit ihm in einem Wohnheim lebt, in Streit. Es folgte ein Handgemenge, bei dem die beiden an der Haltestelle Benroth aus dem Bus fielen und eine Böschung gerabstürzten. Im Anschluss zog der Ruppichterother dann das Messer aus seiner Arbeitshose und fuhr die Klinge aus – wirklich verletzen wollte er ihn aber offenbar nicht. Die Polizei, die von Zeugen gerufen worden war, war schnell vor Ort. Bei der Festnahme wurde ein Alkohol- und Drogentest gemacht, der einen Blutalkoholwert von 1,87 Promille ergab. Außerdem hatte der Mann Psychopharmaka genommen und gekifft.

Das Urteil liegt unter dem von der Staatsanwaltschaft geforderten Strafmaß von zehn Monaten. Eine Bewährung, die die Verteidigung wünschte, kam für die Richter aber wegen des Fehlens jeglicher positiver Sozialprognose ebenfalls nicht in Betracht.

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