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Schüler-Bafög im Rhein-Sieg-Kreis

Von Nicolas Ottersbach | | Wirtschaft/Politik

Der Rhein-Sieg-Kreis rät dazu, Bafög-Leistungen für das neue Schuljahr bereits jetzt zu beantragen. "Denn so ist genügend Vorlaufzeit für die Prüfung", heißt es aus dem Kreishaus. Screenshot: www.bafoeg.de [Bundesministerium für Forschung und Bildung]

Erfahrungsgemäß komme es durch die Vielzahl der zu Beginn des Schuljahres zu längeren Bearbeitungszeiten. "Wer alle Unterlagen also jetzt schon beisammen hat, sollte ruhig Kontakt mit dem Amt für Ausbildungsförderung des Rhein-Sieg-Kreises aufnehmen."

Ein Anspruch auf Ausbildungsförderung entsteht zwar mit Beginn der Ausbildung, gezahlt werden kann Bafög aber frühestens ab dem Monat der Antragstellung. Zudem werden die Anträge in der Reihenfolge ihres Eingangs bearbeitet. Zusätzlich gilt: Je vollständiger ein Bafög-Antrag eingereicht wird, desto schneller können auch die Leistungen bewilligt werden.

Nähere Informationen über förderfähige Ausbildungen, erforderliche Antragsunterlagen, Ansprechpartner und Öffnungszeiten des Amtes für Ausbildungsförderung können unter www.rhein-sieg-kreis.de/schuelerbafoeg abgerufen werden. Die Antragsvordrucke liegen in den Rathäusern der Städte und Gemeinden aus.

Hinweis: Der BAföG-Antrag kann auch unter www.bafoeg-online.nrw.de ausgefüllt werden. Dieser muss dann aber mit einer Online-Ausweis-Funktion dem Amt für Ausbildungsförderung übermittelt werden. Eine fristwahrende Antragstellung liegt auch mit Eingang eines formlosen Antrags per E-Mail, Fax oder per Post vor.

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