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Schwimmregeln lebenswichtig

Von Christina Ottersbach | | Magazin

Heiße Sommertage laden zum Baden und schwimmen ein. Allerdings im Rhein-Sieg-Kreis ist das Schwimmen und Baden nur in besonders gekennzeichneten Gewässern erlaubt. Der Rotter See ist der einzige See im Kreis, in dem das Baden erlaubt ist. Hier erfolgt auch eine regelmäßige hygienische Kontrolle der Wasserqualität. Das Baden in Sieg und Agger sowie Betreten des Ufers ist nur in gewässernahen Erholungsbereichen erlaubt.

Eine Übersichtskarte über diese Bereiche ist im Internet unter www.rhein-sieg-kreis.de über die Rubriken ?Bürgerservice? ersichtlich. Natürlich bergen Seen und Fließgewässer unvorhersehbare Gefahren und Strömungen in sich. Auch geübte Schwimmer können in lebensbedrohliche Situationen kommen.

Ungetrübten Anders sieht es in den Freibädern der Region aus. Es gelten aber auch hier die sechs goldenen Baderegeln: Nie mit vollem oder leerem Magen schwimmen; nach üppigem Essen zwei Stunden warten; Alkohol meiden; nicht in trübe oder unbekannte Gewässer springen; nie überhitzt ins Wasser springen, denn der Körper braucht Anpassungszeit; kleine Kinder nie unbeaufsichtigt ins Wasser lassen, sie kennen keine Gefahren; Luftmatratzen und Schwimmhilfen gehören nicht ins tiefe Wasser; lange Strecken nie alleine schwimmen.

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