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Stipendien für Gründer

Von Nicolas Ottersbach | | Wirtschaft/Politik

Seit dem 1. Juli können sich Gründer für das Gründerstipendium.NRW bewerben. Nach Förderzusage stehen ihnen bis zu zwölf Monaten 1000 Euro monatlich zur Verfügung, um ihre innovativen Ideen weiterentwickeln zu können.  Foto: Der Landtag in NRW [Bernd Schälte]

"Wir wollen Nordrhein-Westfalen zum Gründerland Nummer eins machen und die Visionäre und Unternehmer von morgen besser unterstützen", sagt CDU-Landtagsabgeordneter Björn Franken. Das dezentrale Vergabeverfahren über zahlreiche akkreditierte Gründernetzwerke in ganz NRW soll eine unbürokratische und schnelle Stipendien-Vergabe gewährleisten. So nehmen die IHK Bonn/Rhein-Sieg, Digitaler Hub Region Bonn AG und  der Handwerkskammer zu Köln an der Initiative teil.

Um ein Stipendium zu erhalten, müssen die Bewerber, egal ob alleine oder im höchstens drei-köpfigen Team, eine Fach-Jury aus dem ausgewähltem Gründernetzwerk von ihrem Konzept überzeugen. Entscheidend sind der "Gründercharakter" der Bewerber sowie die innovative Geschäftsidee. Diese muss ein, im Vergleich zum Stand der Technik, verbessertes Produkt oder Verfahren, eine neue Dienstleistung mit einem deutlichen Kundennutzen und Alleinstellungsmerkmale enthalten. Um sich für ein Stipendium bewerben zu können, muss man volljährig sein, den Wohnsitz in Nordrhein-Westfalen haben und die Gründung darf noch nicht erfolgt sein bzw. sollte weniger als ein Jahr zurückliegen.

Auf www.gruenderstipendium.nrw/gruenden können sich alle  Bewerber über die ersten Schritte der Bewerbung und den weiteren Verlauf informieren sowie alle Bewerbungsstandorte einsehen.

 

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