Das Urteil ist gefällt. Das Bundesverfassungsgericht hat den Einsatz der in Deutschland verwendeten Wahlcomputer gestoppt. Seit zehn Jahren werden diese Computer bereits eingesetzt. Die Stimmabgabe an den 1800 Geräten, zuletzt genutzt von rund zwei Millionen Bundesbürgern bei der Bundestagswahl 2005, widerspreche dem Grundsatz der Öffentlichkeit der Wahl.
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