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Straßenverkehrsordnung gilt auch beim Deutschlandsieg

Von Nicolas Ottersbach | | Magazin

Sollte Deutschland den Einzug ins Achtelfinale schaffen, ist der Autokorso im Ruppichterother Kreisverkehr fast vorprogrammiert. Bei allem Jubel gilt aber immer noch die Straßenverkehrsordnung. Deshalb ruft die Polizei im Rhein-Sieg-Kreis folgende Regeln noch einmal ins Gedächtnis.

  • Sicherheitsgurte müssen angelegt sein.
  • kein Sitzen im Fenster der Autotür.
  • kein Herauslehnen aus dem Fenster.
  • während der Fahrt kein Stehen im Fahrzeug bei geöffnetem Schiebedach.
  • bei Cabriofahrten mit geöffnetem Verdeck, ist das Sitzen auf dem Fahrzeugrändern nicht gestattet.
  • auf Ladeflächen, beispielsweise beim Pick-up, dürfen Personen nicht transportiert werden.
  • am Fahrzeug angebrachte Fahnen, Schals etc. dürfen die Sicht des Fahrers nicht einschränken.
  • wichtig ist auch der Sicherheitsabstand zu vorausfahrenden Fahrzeugen
  • ist ein Schaden eingetreten und die Ursache nicht mehr nachvollziehbar, trägt jeder Teilnehmer seinen Schaden selber. Oft kommen die Versicherungen nicht für derlei Schäden auf.

Bei groben Verstößen und gravierendem Fehlverhalten behält die Polizei sich vor, Anzeigen zu erstatten. Unter Umständen ist dann auch der Führersein weg.

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