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Vorsicht vor dem Rückschnitt an Gewässern

Von Christina Ottersbach | | Magazin

Der Herbst ist da. Bäume, Büsche und Sträucher werden in Gärten und auf Grundstücken gestutzt, um Brennholzvorräte für den Kamin zu sichern, aber auch um üppigem Wuchs den Garaus zu machen. In der Nähe von Gewässern allerdings sollten Hobbygärtner bedenken, dass auch der Naturschutz von Gewässern und der Artenvielfalt nicht außer Acht gelassen wird. Der Holzbestand an Gewässern ist besonders schützenswert. Er dient nicht zuletzt dazu, die ökologische Funktion des Gewässers zu verbessern und zu erhalten. Auch wenn sich ein Gewässer in Privateigentum befindet, dürfen Bäume und Sträucher nicht einfach beschnitten oder gefällt werden.

Es bedarf der Zustimmung der Unteren Wasserbehörde des Rhein-Sieg-Kreises. Zudem müssen nach Landschaftsrecht bestimmte Pflegeschnittzeiten eingehalten werden. Zum Schutz von Nist- beziehungsweise Rückzugsbereichen von Vögeln und Kleintieren dürfen Bäume und Sträucher nur in der Zeit von Oktober bis Ende Februar zurück geschnitten werden. Nähere Informationen gibt es bei der Unteren Wasserbehörde (Telefon: 02241/13-2358, -2359, -2360 oder -3237). Hier kann man sich von Fachleuten beraten lassen, wie am besten vorgegangen wird.

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