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Das ist zu beachten, wenn es schneit

Winterdienst hat Probleme beim Vorankommen

Von Nicolas Ottersbach | | Magazin

Dieses Jahr musste der Winterdienst in Ruppichteroth noch nicht zum Schneeräumen ausrücken, in den nächsten Tagen könnte sich das aber ändern. Diese Dinge sollten die Bürger dann wissen. Archivfoto: Der Winterdienst räumt eine Straße in Schönenberg [Nicolas Ottersbach]

Wann wo welche Gemeindestraßen geräumt wird, das entscheidet ein Streckenplan. Zuerst sind die Schulbusstrecken dran, anschließend folgen wichtige Zufahrten zu Ortschaften und danach die sonstigen Gemeindestraßen. Die Bundes-, Land- und Kreisstraßen werden nicht durch die Gemeinde, sondern durch den Landesbetrieb Straßenbau NRW, dessen Straßenmeisterei in Eitorf ist, geräumt und gestreut. "Bei starkem Schneefall kann es erforderlich sein, die Schulbusstrecken zweimal hintereinander zu räumen, sodass die folgen          den Strecken später als üblich geräumt werden. Eine Garantie für schnee- und eisfreie Straßen gibt es nicht, denn die Streu- und Räumfahrzeuge können nicht überall gleichzeitig sein", erklärt Bürgermeister Mario Loskill.

Sobald geräumt wird, müssen Anlieger aufpassen. In den vergangenen Jahren sei immer wieder festgestellt worden, dass Hausbesitzer den Schnee wieder zurück auf die Straße geschoben hätten. "Ich bitte den Schnee so auf dem an die Fahrbahn angrenzenden Teil des Gehweges beziehungsweise bei nicht vorhandenem Gehweg am Fahrbahnrand zu lagern, dass der Fahr- und Fußgängerverkehr hierdurch nicht mehr als unvermeidbar gefährdet oder behindert wird", so Loskill. Das hat auch haftungsrechtliche Gründe: Denn Sollte durch das unerlaubte Lagern von Schnee im Fahrbahnbereich ein Unfall passieren, kann der Anlieger zur Verantwortung gezogen werden. "Er muss für entstehende Sach- und Personenschäden aufkommen,   da die Gemeinde ihrer Verkehrssicherungspflicht vorher ordnungsgemäß nachgekommen ist."

Autos blockieren den Winterdienst

Schwierig für den Winterdienst wird es, wenn Fahrzeuge die Straßen blockieren. Ein effektiver Winterdienst in beide Fahrtrichtungen könne nur dann gewährleistet werden, wenn die Winterdienstfahrzeuge durch parkende Fahrzeuge nicht behindert würden. Damit das Räumfahrzeug seine Aufgaben sicher erfüllen kann, ist zwischen beidseitig der Straße abgestellten Autos eine Mindestbreite von etwas mehr als drei Metern einzuhalten. Auch Feuerwehr- und Rettungsfahrzeuge brauchen diese Schneise. Wendeanlagen sollten grundsätzlich von parkenden Fahrzeugen freigehalten werden.

Was meist die Anlieger nervt, ist, wenn der Schnee durch die Räumfahrzeuge vor die Einfahrten und Eingänge geschoben wurde. Laut Loskill gibt es darüber immer wieder Beschwerden, aber nicht immer kann Abhilfe geschaffen werden. "Die Mitarbeiter des Bauhofes schwenken nach Möglichkeit das Räumschild, wenn die gegenüberliegende Straßenseite nicht bebaut ist. Ich bitte jedoch um Verständnis dafür, dass ein mehrfaches Schwenken innerhalb einer Straße aufgrund des hohen Aufwandes leider nicht möglich ist."

Gebühren sinken wieder

Wie hoch die Winterdienstgebühren sind, wird jedes Jahr anhand des Aufwands der vorhergehenden Jahre berechnet. Demnach sinken die Gebühren in 2022 von 47 auf 36 Cent für überörtliche Straßen, von 57 auf 46 Cent für innerörtliche Straßen und von 60 auf 49 Cent für Anliegerstraßen. Berechnet wird immer nach laufendem Meter der Grundstücks-Frontlänge.

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