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Wohnmobilkauf landete vor Gericht

Von Nicolas Ottersbach | | Magazin

Beim Wohnmobilkauf lief für ein Pärchen aus Ruppichteroth alles schief. Der Händler gehörte gar nicht, wie von den Käufern angenommen, zu einer in der Reisemobilbranche angesehenen Firma. Er trat nur als Vermittler für eine Privatperson auf und bewarb das Wohnmobil mit falschen Motordaten. Und dann ging auf der Fahrt vom Händler nach Hause auch noch die rote Motorkontrollleuchte an. Im Zivilprozess vor dem Bonner Landgericht ging es nun darum, ob der Händler das Geld zurückzahlen muss. Foto: Landgericht in Bonn

Für fast 19.000 Euro hatte er das Wohnmobil mit angeblich 150 PS Leistung im Internet angeboten. Die Ruppichterother entdeckten das Fahrzeug im November 2014 und riefen an. Dabei soll sich der Gesprächspartner als Mitarbeiter der bekannten und in den Augen der späteren Käufer vertrauenswürdigen Firma ausgegeben haben. Beide Parteien wurden sich einig und der Mann aus Ruppichteroth bekam den Kaufvertrag zugefaxt.

Ab diesem Zeitpunkt übernahm dessen Gattin, die im Prozess ebenfalls als Klägerin auftrat, die Geschäfte. Sie unterschrieb den Vertrag, in dem die wirkliche Firma des Händlers benannt war und als Vermittler auftrat, faxte ihn an den Händler zurück und überwies eine vereinbarte Anzahlung.

Im Dezember holte sie dann das Wohnmobil ab und wunderte sich auf der Rückfahrt über die schwache Motorleistung. Der Blick in die Fahrzeugpapiere bestätigte die zunächst wagen Vermutungen. In Wahrheit hatte das Gefährt lediglich 115 und nicht die angepriesenen 150 PS.

Als sich die enttäuschten Käufer beim Händler beschwerten, behauptete der zunächst, dass der Motor ein so genanntes Chip-Tuning habe, das die Leistung erhöhe. Doch auch das stimmte nicht. Im Vermittlungsvertrag mit dem wirklichen Besitzer waren 115 PS eingetragen.

Das Gericht entschied, dass die Ruppichterother einen Anspruch auf Schadensersatz haben. Der Beklagte trat laut Urteil beim Abschluss des Kaufvertrages als Händler auf. Die Käufer durften daher darauf vertrauen, dass der Händler alle Aufgaben des Verkäufers übernimmt und die von ihm beworbenen Angaben stimmen. Ob die Käufer ihr Geld bei Rückgabe des Wohnmobils wirklich wiederbekommen, bleibt abzuwarten. Denn der Händler hat mittlerweile Insolvenz angemeldet.

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