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Acht Jahre altes Gesetz

Barrierefreier Ausbau von Bushaltestellen kommt nicht voran

Von Nicolas Ottersbach | | Wirtschaft/Politik

Eigentlich sollen die Bushaltestellen in Ruppichteroth bis zum Jahresende barrierefrei ausgebaut sein. Doch die Arbeiten stocken, weil es noch keine Fördergelder gibt. Foto: Eine der neuen Haltestellen im Bröltal [Nicolas Ottersbach]

Im Nahverkehrsplan ist beschrieben, wie und in welcher Qualität der Öffentliche Personennahverkehr (ÖPNV) organisiert sein soll. Unter anderem ist dort festgelegt, dass Haltestellen bis zum 1. Januar 2022, nach bestimmten Kategorien geordnet, barrierefrei umgebaut werden müssen. Die Gemeinde und der Landesbetrieb Straßen NRW, teilen sich jeweils inner- und außerorts den Ausbau. Damit wird ein Gesetz umgesetzt, das bereits am 2013 in Kraft getreten ist.

Bisher ist allerdings nichts geschehen. Deshalb hatte die Grünen-Fraktion am 17. Mai diesen Jahres eine Anfrage an die Verwaltung gestellt, um den aktuellen Stand zu erfragen. Zwei Monate später kam die Antwort, die nach Ansicht der Grünen „enttäuschend“ ist. „In meiner Zeit als OV-Sprecher haben wir durch unseren Fraktionsvorsitzenden mehrmals nachgefragt, wie der Stand der Dinge ist. Jedes Mal wurde uns gesagt, man sei im Zeitplan, was den Haltestellenausbau angeht“, sagt Holger Zacharias, der jetzige Grünen-Fraktionsvorsitzende. Auch die aktuelle Antwort kritisiert er.

Fristen nicht mehr einzuhalten

Darin erläutert die Gemeinde, dass der Antrag auf Gewährung einer Zuwendung beim Zweckverband Nahverkehr Rheinland gestellt sei und sich in der Bearbeitung befinde. „Nach den derzeit geltenden gesetzlichen Vorgaben beziehungsweise Ausbaufristen ist der Ausbau nicht fristgerecht zu erfüllen. Aufgrund der Tatsache, dass der barrierefreie Ausbau von Bushaltestellen in zahlreichen Kommunen, aber auch auf Kreis-und Landesebene noch nicht abgeschlossen ist, ist davon auszugehen, dass die gesetzliche Frist zum barrierefreien Ausbau verlängert wird.“

Wann die Haltestellen – 16 im Verantwortungsbereich der Gemeinde und 20 im Verantwortungsbereich des Landesbetriebs Straßen NRW – barrierefrei umgebaut werden, ist somit unklar. „Dass es nicht gelingt, ein mittlerweile über acht Jahre altes Gesetz fristgerecht umzusetzen, bei dem es darum geht, die Belange von Menschen zu berücksichtigen, die in ihrer Mobilität oder Sensorik eingeschränkt sind, ist traurig“, sagt Zacharias.

Elf Wartehäuschen saniert

Dabei waren elf Wartehäuschen an verschiedenen Stellen erst vor Kurzem für 45.000 Euro erneuert worden, darunter Oeleroth, Herrenbröl, Bröltalbad und Büchel auf beiden Straßenseiten sowie Ahe in Richtung Waldbröl. "Es handelte sich um Haltestellen, deren Ausstattung heutigen Ansprüchen nicht mehr genügte beziehungsweise deren Ausstattung aufgrund ihres Lebensalters oder teilweise auch aufgrund mutwilliger Beschädigungen erneuert beziehungsweise saniert werden mussten", sagte Bürgermeister Mario Loskill im Juli.

Kommentare

  • Albert Solbach
    August 28, 2021 um 1:02 pm

    Als Behindertenbeauftragter der Gemeinde Ruppichteroth war ich naturgemäß sehr in dem Thema. Ich hatte seit der Gesetzesänderung 2013 unzählige Male Bürgermeister Loskill auf die Folgen und die notwendigen Maßnahmen hingewiesen und auch zigfach im AK Senioren und behinderte Menschen thematisiert.

    Niemand fühlte sich so richtig zuständig. Die Zuständigkeiten wurden zwischen Ordnungsamt (was hatte dieses damit zu tun?) und dem nominall zuständigen (Tief)Bauamt hin- und her geschoben. Bis mir der Kragen geplatzt ist. Nach Jahren wurde die Zuständigkeit geklärt und eine Kategorisierung vorgenommen. Viel zu spät, um noch die Fördergelder generieren zu können, denn die entsprechenden fachgerechten Anträge bedurften entsprechenden Bau- und Finanzierungsausführungen. Somit hat es damit der BM zu verantworten, dass noch keine Fördergelder bereitsgestellt werden konnten. Der NVR hat für den Zeitraum 2019 bis 2023 knapp 62 Mio € für den Ausbau vorgesehen. Als Behindertenbeauftragter stand ich im ständigen Austausch mit den Nachbarkommunen. Dort wurden rechtzeitig entsprechende Gremien unter Federführung des Tiefbauamtes gebildet, damit die Planungen und die rechtzeitige Antragstellung der Fördergelder angegangen werden konnten.

    Die Stadt Hennef hat bisher viele Haltestellen barrierefrei umgebaut. In Bad Honnef und Königswinter 50. Das könnte man so fortführen. Leider scheinen die Rechte von Menschen mit Behinderung in der Gemeinde Ruppichteroth keinen großen Stellenwert zu besitzen. So hatte ich dem BM nach meinem rentenbedingten Ausscheiden aus dem Dienst angeboten, die gesetzliche Forderung im BGG NRW auf anderer Grundlage, z.B. entsprechende Satzung der Gemeinde, ehrenamtlich fortzuführen. Bis heute ohne Ergebnis. Ein neuer hauptamtlicher Behindertenbeauftragter (oder Inklusionsbeauftrragter) ist auf der Webseite der Gemeinde nicht zu finden.

    Die Bundesrepublik Deutschland hat die UN-Behindertenrechtskonvention unterschrieben. Daraus folgt, dass viele Gesetze entsprechend angepasst werden mussten. So auch das Personenbe förderungsgesetz, welches vorgibt, dass ab dem 01.01.2022 die Bushaltestellen barrierefrei sein sollen. Nur in Ausnahmefällen kann laut einer Stellungnahme, welche ich vom Verkehrsministerium erbeten hatte, davon abgewichen werden. Somit besteht ab dem 01.01.2022 Verbandsklagerecht in diesem Fall. Es ist m. E. nicht davon auszugehen, dass die gesetzlich festgelegte Frist wegen dem pflichtwidrigen Handeln der Kommunen verlängert wird.

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