Die Straßenverkehrsordnung wird überarbeitet. Eine Neuerung ist aus Sicht des Straßenverkehrsamtes von so großer Bedeutung: Ein generelles Parkverbot wird in Zukunftfür Kraftfahrzeuge auf den am Fahrbahnrad markierten Fahrradschutzstreifen bestehen. Das soll die Sicherheit der Radfahrer erhöhen, die oft wegen Parkender Autos auf die Fahrbahn ausweichen müssen. Ein Verstoß wird mit einem Verwarngeld in Höhe von mindestens 15 Euro, mit Behinderung sogar in Höhe von 25 Euro (was grundsätzlich bei Parken auf Fahrradstreifen unterstellt werden kann) geahndet. Steht das Fahrzeug länger als eine Stunde, erhöht sich das Bußgeld auf 35 Euro.
Noch kein Kommentar vorhanden.