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Das ist erlaubt an Sieg und Agger

Von Nicolas Ottersbach | | Magazin

Radeln, Schwimmen, Kanufahren und Wandern sind beliebte Freizeitaktivitäten an der Sieg. Gleichzeitig sind das Gewässer und die Uferzone Naturschutzgebiet: Das heißt, Pflanzen und Tiere haben hier Vorrang und unterliegen bestimmten Geboten des Naturschutzes. Deshalb ist das Wegenetz entlang von Sieg und Agger weitestgehend ausgebaut, und es gibt entlang von Sieg und Agger speziell ausgewiesene Stellen, an denen das Schwimmen und das Ein- und Ausheben von Kanus erlaubt ist.

Um Pflanzen- und Tierwelt nicht zu gefährden, bittet die Untere Landschaftsschutzbehörde des Rhein-Sieg-Kreises ein paar Regeln zu beachten: Grillen, Lagerfeuer und Zelten sind grundsätzlich nicht erlaubt. Abfälle sollten wieder mitgenommen werden. Hunde sind innerhalb der Naturschutzgebiete an die Leine zu nehmen. Das Baden in Agger und Sieg ist nur an den ausgeschilderten Stellen, den so genannten "Gewässernahen Erholungsbereichen" erlaubt. Auf der Internetseite des Rhein-Sieg-Kreises gibt es dafür eine Übersichtskarte.

Sieg und Agger dürfen, vorausgesetzt die Flüsse führen genug Wasser, mit Kanus, Schlauch- und Ruderbooten befahren werden. Für das Ein- und Ausheben der Boote sind spezielle Bootsanlegestellen ausgewiesen. Die Erlaubnis gilt nicht für alle Wasserfahrzeuge und Schwimmkörper, wie beispielsweise Vatertagsflöße, Motorboote und Jetskis, die gänzlich verboten sind.

Weitere Informationen gibt es beim Umwelttelefon unter 02241/13 22 00 und im Internet.

Surftipp: www.rhein-sieg-kreis.de/badenundpaddeln

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