www.broeltal.de

Internetmagazin für Ruppichteroth und den Rhein-Sieg-Kreis

Lockerungen beschlossen

Diese Corona-Regeln gelten ab 20. März im Rhein-Sieg-Kreis

Von Nicolas Ottersbach | | Magazin

Viele Corona-Einschränkungen sind mit dem neuen Infektionsschutzgestz, das nun gilt, weggefallen. Die Maskenpflicht in Innenräumen aber soll noch bleiben, erstmal nur für zwei Wochen. Foto: Symbolbild [Pixabay]

Die aktuelle Corona-Schutzverordnung für NRW

Die aktuellen Corona-Zahlen aus dem Rhein-Sieg-Kreis

Dazu nutzt die Landesregierung die Übergangsregelung im geänderten Infektionsschutzgesetz. Maskenregelungen in Innenräumen bleiben bestehen, im Freien entfällt die Maskenpflicht. Für besonders risikobehaftete Einrichtungen (Krankenhäuser, Pflegeheime, Justizvollzugsanstalten) wurden die im Bundesgesetz jetzt weggefallenen bisher bundeseinheitlichen Vorgaben in der Landesverordnung übernommen. Für andere Beschränkungen, die bisher in der Landesverordnung geregelt waren, gibt es auch nach Maßgabe der Übergangsregelung des geänderten Infektionsschutzgesetzes keine Rechtsgrundlage mehr, sodass persönliche Kontaktbeschränkungen für nicht immunisierte Personen (private Treffen bisher nur mit eigenem Haushalt oder maximal zwei Personen aus einem weiteren Haushalt) sowie Zugangsbeschränkungen für Versammlungen wegfallen.

Auch die prozentualen Kapazitätsbegrenzungen und festen Personenobergrenzen für Einrichtungen und Veranstaltungen entfallen, so zum Beispiel für den Besuch von Sportveranstaltungen. Diverse Zugangsbeschränkungen (etwa für Jugendarbeit, Sport im Freien und Versammlungen, Trauungen und Feiern in Privaträumen) werden aufgehoben.

Die wichtigsten Neuerungen in NRW

  • Keine Kontaktbeschränkungen im Privaten mehr - auch für Ungeimpfte.
  • Die Homeoffice-Pflicht fällt weg und Arbeitgeber entscheiden jetzt selbst über die Regeln in ihren Betrieben.
  • die 3G-Regel fällt in vielen Bereichen weg, nämlich bei Angeboten der Jugendarbeit, beim Sport im Freien, bei Versammlungen, bei Trauungen oder bei Feiern in Privaträumen.
  • Keine Teilnehmerbegrenzungen bei Veranstaltungen mehr: Konzerte oder Fußballspiele können wieder vor vollem Haus stattfinden. Die Maskenpflicht in Innenräumen bleibt aber bestehen.
  • Bei Großveranstaltungen, also auch bei Fußballspielen, müssen Ungeimpfte weiterhin einen aktuellen Test vorweisen.
  • Wegfall von Zugangsbeschränkungen und der Maskenpflicht im Freien: Jugendarbeit, Sport im Freien, Versammlungen, Trauungen und Feiern in Privaträumen gehen ab sofort ohne G-Regel. Für Großveranstaltungen, auch Volksfeste, gilt 3G und nicht mehr 2G-plus.
  • Die Maskenpflicht in Innenräumen bleibt noch zwei Wochen bestehen. Das heißt, in Geschäften, bei Veranstaltungen und auch in den Schulen muss erst mal weiter Maske getragen werden. Das alles gilt für eine Übergangszeit von zwei Wochen, also bis zum 2. April 2022.
  • Wenn bestimmte Regeln noch weiter verlängert werden sollen, dann müsste der Landtag eine Stadt oder Region oder das ganze Land zum Hotspot erklären.
Noch kein Kommentar vorhanden.

Kommentar hinzufügen

Die abgesendeten Daten werden zum Zweck der Veröffentlichung als Leser-Kommentar verarbeitet und gespeichert. Weitere Informationen finden Sie in unserer Datenschutzerklärung.

ANZEIGEN
Krischker Haustechnk
Kfz Gutachter Rühlmann
Gemeindewerke Ruppichteroth