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Straßen- und Wegekonzept

Diese Straßen will die Gemeinde Ruppichteroth in den nächsten Jahren sanieren

Von Nicolas Ottersbach | | Wirtschaft/Politik

Die Gemeinde Ruppichteroth hat das Straßen- und Wegekonzept für die nächsten fünf Jahren vorgestellt. In dieser Zeit sollen viele Straßen saniert werden. Meist übernimmt die Kommune die Kosten, manchmal müssen jedoch auch die Anlieger zahlen. Die Gemeinde Ruppichteroth will in den kommenden Jahren viele Straßen sanieren [Nicolas Ottersbach]

In diesem Jahr stehen zunächst die Straßen vom Ortsausgang Rose bis zum Ortseingang Niederlückerath sowie von Niederlückerath bis Oberlückerath an. Auch die Strecke von der Bergstraße in Schönenberg bis nach Damm wird saniert. 2024 folgt dann der weitere Abschnitte zwischen Oberlückerath und Bornscheid sowie zwischen Bornscheid und der Landstraße 317.

Für 2025 sieht die Planung vor, die Straße von der L317 bis Wingenbach und die schmale Strecke zwischen Rose und Kuchem zu erneuern. 2026 ist dann die Straßendecke auf dem Weg zwischen Röttgen und Bölkum dran. Im Jahr 2027 will die Gemeinde die Straße zwischen Hodgeroth und Obersaurenbach sowie die Römerstraße im Abschnitt zwischen Stockum und der Kreuzung Litterscheid erneuern.

Eitorfer Straße soll 2026 saniert werden

Für einige Straßen könnten Kosten auf die Anlieger zukommen. So ist es beispielsweise bei der Hauptstraße in Winterscheid, deren Sanierung 2024 abgeschlossen sein soll. Für 2025 und 2026 sieht die Gemeinde den Vollausbau der Eitorfer Straße zwischen der Brölstraße und Caluna vor. Hierbei sei die Beitragspflicht aber noch nicht abschließend geklärt. 2027 soll die gesamte Mucher Straße erneuert werden.

Beitragspflichtig sind auch die Baumaßnahmen in Schönenberg, bei der Auf den Acht Morgen ab der Einmündung Etzenbacher Weg eine Straße gebaut werden soll. Im Rosengarten wird der Stichweg in Richtung des Fußweges Im Steinberg noch in diesem Jahr ausgebaut. 2026 soll die gesamte Schulstraße saniert werden.

Das sind die Ausbaupläne nach 2027

Für einige Straßen steht zwar fest, dass sie erneuert werden sollen, allerdings noch nicht der genaue Zeitpunkt. Die Gemeinde Ruppichteroth gibt an, dass frühestens 2027 mit einer Sanierung zu rechnen und auch die Beitragspflicht für Anwohner nicht abschließend geklärt sei.

Beierter Weg Am Altenhof bis Ringstraße
Huppach Burgstraße bis Ulmenweg
Eichweiher Schulstraße bis Zum Sperber
Kirchstraße Hauptstraße bis Ortsausgang Winterscheid in Richtung K17
Rosenweg Bergstraße bis Im Saurental
Herrnsteinstraße Ringstraße bis Herrnsteinstraße 33
Am Algenhof Beierter Weg bis Ringstraße
Obere Hirschbite  
Zum Sperber Burgstraße bis Friedensstraße/Schulstraße
Köttinger Weg Mucher Straße bis L312
In der Schleeharth Sonnenhang bis Wendehammer
Nordstraße Am Altenhof bis Gartenstraße
Bonnenweg Auf der Harth bis B478
Im Winger Hauptstraße bis Auf dem hohen Stein
Bergstraße B478 bis Etzenbacher Weg
Etzenbacher Weg Bergstraße bis Ortsausgang Schönenberg

Wie geht es mit der Beitragspflicht nach dem Kommunalabgabengesetz weiter?

Die Landesregierung Nordrhein-Westfalen hatte im vergangenen Jahr eine neue Förderrichtlinie zur vollständigen Entlastung von beitragspflichtigen Grundstückseigentümern von Straßenausbaubeiträgen auf den Weg gebracht. Das bedeutet eine Aufstockung der bisherigen Förderung aus dem landeseigenen Programm von 50 Prozent auf 100 Prozent - Eigentümer müssen in der Praxis also nichts mehr zahlen. Doch faktisch abgeschafft sind die Straßenbaubeiträge damit nicht. Auf dem Papier bleiben sie bestehen, bis das Kommunalabgabengesetz geändert wird.

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