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Freunde streiten nach Brand in Feriensiedlung vor Gericht

Von Nicolas Ottersbach | | Blaulicht

Kurz vor Weihnachten 2017 zerstörte ein Feuer zwei Garagen in der Feriensiedlung am Fussberg in Ruppichteroth. Jetzt streiten die Nachbarn vor Gericht um Schadenersatz. Foto: Der Brand am 21. Dezember 2017 [Daniel Prior]

Der verheerende Brand am 21. Dezember 2017 zerstörte nicht nur zwei Garagen, sondern auch eine lange Freundschaft. Jahrelang werkelten die zwei Männer Wand an Wand in der Feriensiedlung. Der eine an Oldtimern und Motorrädern, der andere an Elektronik. Die 46-jährige Lebensgefährtin des Schraubers verlangt nun von dem 58 Jahre alten Tüftler Schadenersatz von rund 41.000 Euro. Denn in den Flammen verbrannten unter anderem mehrere Motorräder.

Zigarette soll Brand ausgelöst haben

Der Grund: Das Paar ist überzeugt, dass der Elektroniker am Abend des Brandes eine Zigarette nicht ordnungsgemäß im Aschenbecher gelöscht hat. Ein erster Brandgutachter bestätigte diese Version. Anhand der Spuren sei ein fahrlässiger Umgang mit Tabakwaren nicht auszuschließen gewesen. Dort, wo immer der Aschenbecher auf der Werkbank gestanden habe, sei ein großer Brandtrichter entdeckt worden. Der darüberliegende Balken war durchgebrannt.

Brandgutachten nicht eindeutig

Doch der 58-Jährige bestreitet das. Und auch ein Versicherungsgutachter kommt zu einem nicht eindeutigen Ergebnis: Für den vermuteten Zigarettenbrand gebe es „keinen objektiven Beweis“. Auch andere realistische Brandursache konnten nicht ausgeschlossen werden. Selbst nicht, dass das Feuer in der Garage der Klägerin ausgebrochen ist.

Der Elektroniker hat zwar inzwischen von seiner Hausratversicherung einen Abschlag von 10.000 Euro erhalten, aber seine Haftpflichtversicherung stellt sich quer. Das hat Folgen für die Klägerin. Von ihr wollte die Haftpflicht Rechnungen bezüglich ihres Schadens sehen. Doch beglichen hat die Versicherung bis heute nichts.

Deswegen entschied sie sich für eine sogenannte Arrestklage, die vor dem Bonner Landgericht verhandelt wird. Ihre Sorge ist, dass die Haftpflichtversicherung nicht zahlt. Die 46-Jährige will nun erreichen, dass die geforderte Summe als Sicherungshypothek auf die drei Grundstücke des Nachbarn eingetragen wird, bevor er sie über eine Internetplattform verkauft werden. Das Urteil soll in Kürze fallen.

Nerven liegen blank

Wie blank die Nerven der ehemaligen Freunde liegen, zeigen auch zwei andere Verfahren. So wird nicht nur gegen den 58-Jährigen wegen des Verdachts der fahrlässigen Brandstiftung ermittelt. Zudem soll der Lebensgefährte der Klägerin ihm im Mai gedroht haben, den Kopf abzuschneiden, falls der Haftpflichtversicherer nicht zahle. Seitdem darf er sich nach Anordnung des Amtsgerichts Siegburg dem 58-Jährigen nicht mehr als auf 20 Meter nähern.

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