In diesem Jahr werden die Schiedspersonen der Gemeinde Ruppichteroth neu gewählt. Sie sind eine außergerichtliche Streitschlichtung und kümmern sich um Hausfriedensbruch, Beleidigung, Körperverletzung, Bedrohung oder auch Sachbeschädigung. Foto: Schiedspersonen sind außergerichtliche Streitschlichter [Wikipedia CC BY SA 3.0]
Die Amtszeit der Schiedsfrau Christina Ottersbach und ihres Stellvertreters Hans-Dieter Theuer enden im Juni beziehungsweise Juli diesen Jahres. Somit ist die Wahl einer neuen Schiedsperson und deren Stellvertretung erforderlich. Nach den Bestimmungen des Schiedsamtgesetzes NRW wird eine Schiedsperson für die Dauer von fünf Jahren vom Rat der Gemeinde gewählt.
Das Schiedsamt hat neben seinen bisherigen Zuständigkeiten als Vergleichsbehörde bei den Tatbeständen Hausfriedensbruch, Beleidigung, Körperverletzung, Bedrohung und Sachbeschädigung seit einer Gesetzesnovelle 2010 wesentliche neue Aufgaben für außergerichtliche Streitschlichtung erhalten. Schiedsämter sind hiernach Gütestellen im Sinne der Zivilprozessordnung geworden. Die Erhebung einer Klage ist erst zulässig, nachdem von einer Gütestelle versucht worden ist, die Streitigkeit einvernehmlich beizulegen.
Diese Voraussetzungen muss eine Schiedsperson erfüllen
Wer Schiedsperson werden möchte, muss nach ihrer Persönlichkeit und ihren Fähigkeiten für das Amt geeignet sein, erklärt Bürgermeister Mario Loskill. Schiedsperson soll nicht sein, wer das 25. Lebensjahr nicht und das 75. Lebensjahr bereits vollendet hat, wer in dem Schiedsamtsbezirk nicht seinen Wohnsitz hat sowie durch gerichtliche Anordnungen in der Verfügung über sein Vermögen beschränkt ist.
Wer an der Tätigkeit als Schiedsperson in der Gemeinde Ruppichteroth interessiert ist, kann sich bis zum 11. März 2022 im Rathaus in Schönenberg bewerben. Nähere Informationen gibt es unter 02295/490.
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