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Vorläufige Gerichtsentscheidung

Hähnchenwagen Reifenrath darf wieder in Ruppichteroth stehen

Von Nicolas Ottersbach | | Wirtschaft/Politik

Es ist zumindest ein erster Sieg, den Dirk Michael Reifenrath errungen hat: Nachdem er sich an das Verwaltungsgericht gewandt hatte, hat ein Richter den Verkaufsstopp für seinen Hähnchenwagen in Ruppichteroth vorläufig aufgehoben. Foto: Statt Hähnchen gibt es nun gepfefferte Sätze in Ruppichteroth [Nicolas Ottersbach]

Dirk Michael Reifenrath klingt erleichtert. „Wir sind ab Mittwoch wieder, so Gott will, am Standort“, sagt er. Denn das Verwaltungsgericht Köln hat den Sofortvollzug der Ordnungsverfügung, die das Bauaufsichtsamt des Rhein-Sieg-Kreises verhängt hatte, gekippt. Damit darf Reifenrath seine Hähnchen an seinem angestammten Standplatz an der Brölstraße so lange verkaufen, bis eine endgültige gerichtliche Entscheidung vorliegt. Das Verfahren ist damit noch nicht abgeschlossen: Es kann sein, dass das Gericht dem Bauaufsichtsamt Recht gibt – oder aber eben Reifenrath. „Wir haben noch nicht gewonnen, aber wir sind auf einem super Weg“, sagt Reifenrath.

Stand hat keine Baugenehmigung

Das war passiert: Reifenrath durfte auf Anordnung des Rhein-Sieg-Kreises, nachdem er mit der Gemeinde Ruppichteroth im Klinsch lag, den Platz seit dem 1. August nicht mehr anfahren. „Verstoßen wir gegen das Verkaufsverbot, droht uns ein Zwangsgeld von 25.000 Euro“, so Reifenrath. Man habe dort knapp 35 Jahre gestanden, ohne dass es Probleme gegeben habe. Der Parkplatz vor dem Getränkemarkt, der mittlerweile an einen Kölner verkauft wurde, sei Privatgrund. Reifenrath habe vom Privatmann die Erlaubnis, dort einen Imbiss aufzustellen.

Wie er erklärt, seien die Gemeinde und die Polizei auf ihn aufmerksam geworden, weil sein Wagen die Sicht für den Verkehr eingeschränkt haben soll. Die Gemeinde Ruppichteroth zeigte Reifenrath beim Baufaufsichtsamt an, wie eine Kreissprecherin erklärt. Das Ergebnis: Es handele sich bei dem Verkaufswagen nach der Rechtsprechung um eine bauliche Anlage, für die keine Baugenehmigung vorliege. Und auch für die Zukunft sieht man beim Kreis schwarz. „Aus unserer Sicht kann der Verkaufswagen auf dem Grundstück des Getränkemarktes nicht genehmigt werden, da ihm dort keine zulässigen Flächen zur Verfügung stehen. Die Flächen dort liegen entweder außerhalb der nach dem Bebauungsplan überbaubaren Flächen oder sind im Rahmen der Genehmigung für den Getränkemarkt für Wareneingang, Stellplätze etc. vergeben.“ Ob Reifenrath überhaupt eine Baugenehmigung benötigt, soll nun ein Gericht klären.

 

Kommentare

  • PS
    August 15, 2022 um 4:49 pm

    Es wundert mich nicht, was manchmal ein blödsinn und unwissend geschrieben wird Herr Schwert. Informieren sie sich vorher genauer, das nicht nochmal so ein Text veröffentlich wird.

  • Thomas Schwert
    August 12, 2022 um 8:00 am

    Es wundert mich nicht, dass DIESE Gemeinde so etwas anzeigt. Bei dem Bürgermeister ohne jegliches Rückrat. Da muss nur ein einziger Idi.. sich beschweren und sofort wird alles zerstört.

    • Ralf Dohr
      August 16, 2022 um 9:52 pm

      Für mich der BESTE den wir je hatten. Bürgernah

      • Bernd Alfred Rosbund
        August 19, 2022 um 8:22 pm

        Über unseren Bürgermeister kann man sich wirklich nicht beschweren, Mario Loskill ist von hier, kennt die Gemeinde, wie seine Westentasche und hat qualifizierte Mitarbeiter zur Verfügung. --- Ich bin auch der Meinung, dass wir einen Hähnchenwagen in Ruppichteroth brauchen, daran sollten wir alle arbeiten.

  • Andreas Rudolf
    August 11, 2022 um 5:10 pm

    Das Ganze hört sich fast wie ein Schildbürgerstreich an. Es bleibt zu hoffen, dass die Gerichtsbarkeit diesem Unsinn endgültig ein Ende macht und der Verkaufswagen weiterhin in Ruppichteroth stehen darf!

  • Willi Müller
    August 10, 2022 um 11:56 am

    Deutschland - Ruppichteroth?!

    Hauptsache, es schmeckt!

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