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Knigge im Straßenverkehr zum Thema: Das Blinken

Von Daniel Prior | | Magazin

Das Straßenverkehrsamt des Rhein-Sieg-Kreises, bei dem die Unfallkommission des Kreises angesiedelt ist, registriert immer wieder, dass vorfahrtsberechtigte Straßen mit abknickender Vorfahrt auch zu den Unfallhäufungsstellen zählen.

Dieter Siegberg, Leiter des Straßenverkehrsamtes des Rhein-Sieg-Kreises, weist darauf hin, dass Kraftfahrer zunehmend das Blinken vergessen oder in eigener Interpretation der Verkehrsregeln sogar für überflüssig halten. Auch Radfahrer wechselten oftmals die Richtung, ohne dies den übrigen Verkehrsteilnehmern durch Handzeichen anzuzeigen.

"Doch die Grundregel des Straßenverkehrs, die Straßenverkehrsordnung, hat eine einfache und praktische Einrichtung an Fahrzeugen vorgeschrieben, die allen anderen Verkehrsteilnehmern zeigen soll, dass man beabsichtigt, seine Fahrtrichtung zu ändern: das ist der Blinker. Fahrräder haben so etwas nicht, dafür kann der Fahrer Handzeichen geben", erinnert Siegberg.

Wer aber das Blinken vergesse, so Siegberg weiter, mache die Vorteile des Blinkens und Zeichengebens, den Verkehr sicherer und flüssiger zu machen, unwirksam. Vielmehr gefährde der Verkehrsteilnehmer mit diesem Verhalten nicht nur sich selbst, sondern auch andere Verkehrsteilnehmer. Oftmals kommt es zu Unfällen mit erheblichen Personen- und Sachschäden. Daneben darf der zusätzliche Schadstoffausstoß, der durch das verursachte "Stopp and Go" entsteht, auch nicht unbeachtet bleiben. "Die Ursachen des vergessenen Blinkens sind Disziplin- und Gedankenlosigkeit sowie Unwissen", vermutet Siegberg.

Grundsätzlich ist jeder Fahrtrichtungswechsel, jeder Wechsel der Fahrspur oder des Fahrstreifens rechtzeitig und deutlich anzuzeigen. Dies gilt sowohl beim Überholen, Abbiegen, beim Vorbeifahren an einem Hindernis,  beim Weiterfahren auf der abknickenden Vorfahrtsstraße, beim Verlassen der Vorfahrtsstraße und beim Herausfahren aus dem Kreisverkehr. (Rhein-Sieg-Kreis, hei)

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