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Lebensmittelkontrolleure achteten besonders auf Zapfanlagen

Von Nicolas Ottersbach | | Magazin

3236 Lebensmittelproben hat das Gesundheitsamt des Rhein-Sieg-Kreises 2015 entnommen und insgesamt 4459 Betriebe überprüft. 261 Mal mussten die Inhaber von Kiosken, Gaststätten oder auch Bäckerein Bußgelder zahlen. Hygienische und bauliche Mängel sowie falsche Kennzeichnungen sorgten für 902 gebührenpflichtige Nachkontrollen. Einen besonders prüfenden Blick hatten die Kontrolleure auf Zapfanlagen.

Die Beamten schauten sich die Lagerbedingungen in Bierkellern, die Bierleitungen und die gesamten Schankanlagen an. Bei 37 Anlagen gab es nichts zu beanstanden. In drei Fällen allerdings ein Verwarngeld, in sieben wurde ein Bußgeldverfahren eingeleitet. "Auch im Jahr 2016 werden wir dieses Thema im Sinne des Verbraucherschutzes besonders im Auge behalten", sagte Dr. Hans von den Driesch, Leiter des Veterinär- und Lebensmittelüberwachungsamtes.

Zusätzlich kümmerten sich die Verbraucherschützerum 166 Beschwerden von Bürgern. Die meisten waren gerechtfertigt und zogen weitere Untersuchungen nach sich. "Wer beim Einkauf zum Beispiel leicht verderbliche Ware ohne ausreichende Kühlung oder überladende Gefriertruhen vorfindet, sollte sofort im Laden reklamieren", rät Dr. Johannes Westarp, Leiter der Abteilung Verbraucherschutz.

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