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Neue elektronische Aufenthaltstitel für Ausländer

Von Nicolas Ottersbach | | Magazin

Bundesweit wird am 1. September der elektronische Aufenthaltstitel für alle Nicht-EU-Angehörigen eingeführt. "Es handelt sich hierbei um eine kreditkarten-große Chipkarte, auf der sowohl personenbezogene als auch biometrische Daten, wie Lichtbild und Fingerabdrücke, gespeichert sind", sagt Dr. Gabriele Neugebauer, Leiterin des Rechts- und Ordnungsamtes des Rhein-Sieg-Kreises. Damit steige einerseits die Fälschungssicherheit, andererseits sollen, wie beim neuen Personalausweis, weitere technische Funktionen integriert werden. Noch bis 2021 sind die alten Aufenthaltstitel gültig.

So hat der elektronische Aufenthaltstitel eine Online-Ausweisfunktion und eine qualifizierten elektronischen Signatur. Neu ist auch, dass der Ausweis nun direkt bei der Ausländerbehörde des Kreises in Siegburg beantragt werden muss und nicht mehr wie bisher bei den Städten und Gemeinden. Ausgenommen sind hier Troisdorfer, die weiterhin ihre Angelegenheiten mit dem städtischen Ausländeramt regeln können. Duldungen und Aufenthaltsgestattungen für Asylbewerber können wie in der Vergangenheit bei den Städten und Gemeinden beantragt werden.

Nähere Informationenen gibt es bei Ausländerbehörde des Rhein-Sieg-Kreises unter der Rufnummer 02241/133500 oder persönlich zu den Öffnungszeiten.

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