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Neue Richtlinien beim Behinderten-Fahrdienst

Von Nicolas Ottersbach | | Magazin

Trotz angespannter Haushaltslage hat der Rhein-Sieg-Kreis auch für 2015 und 2016 jeweils 270.000 Euro für den Behinderten-Fahrdienst bereitgestellt. Seit einigen Jahren gewährt der Kreis auf freiwilliger Basis Zuschüsse zu einzelnen Fahrten mit Taxen oder Spezialtransporten. Ab dem 1. Januar 2016 wird es neue Regelungen geben. "Die starke Nachfrage der vergangenen Jahre machte es erforderlich, die Richtlinien anzupassen", erläutert Stephan Liermann, Leiter des Kreissozialamtes.

Surftipp: www.rhein-sieg-kreis.de/behindertenfahrdienst

Wer die Anspruchsvoraussetzungen erfüllt, erhält neuerdings ein persönliches Budget an Wertgutscheinen, dessen Höhe von der Gesamtzahl der Antragsteller abhängt. Nicht teilnahmeberechtigt sind beispielsweise behinderte Bürger, auf deren Namen ein Fahrzeug zugelassen ist. "Wir gehen davon aus, dass Personen auf deren Namen ein Kfz zugelassen ist, auch die Nutzung dieses Fahrzeugs zugutekommt und sie daher nicht darauf angewiesen sind, dass der Fahrdienst ihnen die soziale und kulturelle Teilhabe ermöglicht", so Liermann.

Wer den Fahrdienst für Menschen mit Behinderungen im ersten Halbjahr 2016 nutzen möchte, muss den entsprechenden Antrag bis spätestens Sonntag, 15. November 2015 (Ausschlussfrist), beim Rhein-Sieg-Kreis einreichen. Später eingehende Anträge können nicht berücksichtigt werden. Anträge für das zweite Halbjahr 2016 können ausschließlich zwischen dem 1. April 2016 und dem 15. Mai 2016 gestellt werden.

Die neuen Richtlinien gibt es auf der Homepage des Rhein-Sieg-Kreises. Dort kann auch das Antragsformular heruntergeladen werden. In Einzelfällen haben Betroffene auch die Möglichkeit, das Schriftstück dienstags bis donnerstags vormittags unter 02241/13-3351 beim Kreissozialamt anzufordern.

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