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Parken auf Fahrradschutzstreifen ab April tabu

Von Nicolas Ottersbach | | Magazin

Wer ab dem 1. April 2013 auf einem Fahrradschutzstreifen parkt, riskiert ein Verwarnungsgeld zwischen 15 und 35 Euro. Die Höhe der Verwarnung hängt davon ab, wie lange man dort parkt und ob der Verkehr behindert wird. Diese Regelung ist Bestandteil der neuen Straßenverkehrs-Ordnung , die ab dem 1. April in Kraft tritt.

Das generelle Parkverbot für Kraftfahrzeuge auf den am Fahrbahnrand markierten Fahrradschutzstreifen bedeutet für Autofahrer, dass sie sich - sofern das Parken aufgrund entsprechender Beschilderung bisher nicht ohnehin schon verboten war - andere Parkmöglichkeiten suchen müssen. "Hierbei handelt es sich um eine wichtige Änderung im Sinne der Verkehrssicherheit", sagt Dieter Siegberg, der Leiter des Straßenverkehrsamtes.

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