Die neue SEPA-Lastschrift ist nicht nur für viele Vereine notwendig, sondern ab dem 30. Januar auch bei der Fahrzeugzulassung. Mit der Einführung des einheitlichen Euro-Zahlungsverkehrsraums (Single Euro Payments Area) passt auch die Steuerverwaltung ihre Zahlungsverfahren an die neuen Regelungen an. Die bisherigen Einzugsermächtigungen für die Kfz-Steuer können daher nicht mehr verwendet werden.
Das SEPA-Lastschriftmandat löst das bisherige Lastschrifteinzugsverfahren ab. "Bei der Zulassung muss dann das SEPA-Lastschriftmandat mit Unterschrift der Kontoinhaberin oder des Kontoinhabers im Original vorgelegt werden - eine Kopie reicht nicht aus", sagt Dieter Siegberg, Leiter des Straßenverkehrsamtes. Wer sein Fahrzeug bereits vorher zugelassen hat, muss nichts ändern: Das Lastschrifteinzugsverfahren wird automatisch auf SEPA umgestellt.
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