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Viele Coronavirus-Infektionen in Familien mit Kindern

Sieben-Tage-Inzidenz in Ruppichteroth über 250

Von Nicolas Ottersbach | | Magazin

Die Coronavirus-Fälle in Ruppichteroth haben einen neuen Höchstwert erreicht. Die Sieben-Tage-Inzidenz liegt bei über 250. Die Test-Option bleibt im Rhein-Sieg-Kreis vorerst bestehen. Foto: Symbolbild [Pixabay]

Hier geht es zum Coronavirus-Dashboard für den Rhein-Sieg-Kreis.

48 Infektionen gibt es Stand Mittwoch in Ruppichteroth – so viele wie während der gesamten Pandemie noch nicht. „Die Situation ist schwer in den Griff zu bekommen“, sagt Bürgermeister Mario Loskill. Damit meint er vor allem ein Ausbruchsgeschehen im Umfeld des Fleischverarbeiters Willms, das nun schon seit mehreren Wochen anhält. Allerdings stellt er klar, dass die Ansteckungen nicht im Betrieb, wo strenge Schutzmaßnahmen gelten, sondern offenbar im privaten Bereich stattfinden - dort, wo viele Mitarbeiter zusammenleben. Aktuell gibt es Infektionen bei 14 Mitarbeitern, die in der Gemeinde leben.

Diffuses Infektionsgeschehen in Ruppichteroth

Generell ist das Infektionsgeschehen in Ruppichteroth diffus: „Die Fälle verteilen sich auf die gesamte Gemeinde, die Schwerpunkte liegen, wie auch im Rhein-Sieg-Kreis, im privaten Bereich“, so Loskill. Betroffen seien vor allem die jüngeren Generationen, zehn- bis 49-Jährige wiesen hohe Inzidenzen auf. Zuletzt seien viele Familien mit Kindern betroffen gewesen. „Dagegen sehen wir bei den Älteren und dort, wo geimpft worden ist, geringere Inzidenzwerte.“

Auch wenn die Sieben-Tage-Inzidenz in der Gemeinde seit längerer Zeit über 200 liegt, gibt es keine schärferen Maßnahmen, um das Infektionsgeschehen einzudämmen, weil der Gesamtwert im Rhein-Sieg-Kreis niedriger ist. Loskill hatte mit Landrat Sebastian Schuster gefordert, die Schulen in der Bröltalgemeinde schließen zu dürfen, was vom Landesgesundheitsministerium jedoch abgelehnt wurde. „Wir haben so viele Aufgaben, die wir für das Land übernehmen müssen, die Selbstverwaltungsgarantie ist uns aber nicht gegeben. Wir können die Situation vor Ort besser beurteilen, als ein Landesgesundheitsministerium“, sagt Loskill. Mittlerweile ist die Sekundarschule geschlossen – aber nur, weil sie eine Dependance des Hauptstandortes Nümbrecht ist und im Oberbergischen Kreis wegen höherer Inzidenz ein schärferer Lockdown gilt. Für die Abschlussklassen ist Präsenzunterricht möglich. In den Grundschulen gibt es Wechselunterricht.

Vorerst keine schärfere Notbremse

Der Rhein-Sieg-Kreis wird die Regelungen der NRW-Corona-Notbremse vorerst nicht verschärfen. Auch die Test-Option bleibt zunächst einmal bestehen. „Wir haben im Krisenstab intensiv die verschiedenen Handlungsoptionen abgewogen“, erläutert Landrat Sebastian Schuster. „Da sich die Sieben-Tages-Inzidenz im Rhein-Sieg-Kreis aber aktuell stabil zwischen 120 und 135 bewegt und wir in Kürze das Inkrafttreten der bundeseinheitlichen Notbremse erwarten, haben wir uns entschieden, zunächst einmal keine weiteren Verschärfungen anzuordnen.“

Im Rhein-Sieg-Kreis gibt es Stand Mittwoch 1561 aktuelle Coronavirus-Fälle, 3600 Menschen befinden sich in Quarantäne. Insgesamt wurden rund 20.000 Infektionen seit Beginn der Pandemie registriert. Der Wert für die Sieben-Tage-Inzidenz für den Rhein-Sieg-Kreis liegt bei 118,5. 464 Menschen sind an oder mit einer Infektion gestorben. Der Anteil der Virusvarianten an allen Neuinfektionen beträgt 79,5 Prozent.

Notbremse und Test-Option

Seit 1. April greift im Rhein-Sieg-Kreis die Notbremse, die das NRW-Gesundheitsministerium verfügt hatte. Mit der Notbremse gelten verschärfte Kontaktbedingungen. Kontakte sind nur zwischen einem Hausstand und maximal einer weiteren Person erlaubt. Kinder unter 14 werden nicht mitgerechnet. Gleichzeitig hatte der Rhein-Sieg-Kreis von der so genannten Test-Option Gebrauch gemacht. Den rechtlichen Rahmen dafür schafft auf Basis der Corona-Schutzverordnung die entsprechende Allgemeinverfügung- Sie ermöglicht es, dass – bei bestätigtem, maximal 24 Stunden altem Schnelltest mit negativen Ergebnis – die am 8. März 2021 in Kraft getretenen weiteren Öffnungen weiter greifen. „Click & Meet“ bleibt damit bei den Verkaufsstellen des Einzelhandels, die nicht durch den Verkauf von Waren für den täglichen Bedarf privilegiert sind, bei einem tagesaktuellen negativen Schnelltest weiter möglich. Das gilt beispielsweise auch für körpernahe Dienstleistungen oder den Besuch von Bibliotheken oder Museen.

Für folgende Angebote muss seit 1. April ein tagesaktueller, bestätigter negativer Schnelltest vorgelegt werden:

  • Betreten von Bibliotheken sowie Archiven Zugang zu Museen, Kunstausstellungen, Galerien, Schlössern, Burgen, Gedenkstätten und ähnlichen Einrichtungen
  • Betreten von Verkaufsstellen des Einzelhandels sowie von Einrichtungen zum Vertrieb von Reiseleistungen
  • Kauf von nicht mit handwerklichen Leistungen oder Dienstleistungen verbundenen Waren in Einrichtungen des Handwerks, des Dienstleistungsgewerbes sowie in Geschäftslokalen von Telefondienstleistern
  • Inanspruchnahme von Dienstleistungen und Handwerksleistungen, bei denen ein Mindestabstand von 1,5 Metern zum Kunden nicht eingehalten werden kann, ausgenommen sind medizinisch notwendige Leistungen, Friseurdienstleistungen und Leistungen der nichtmedizinischen Fußpflege sowie der gewerbsmäßigen Personenbeförderung
  • Wer eine Bürger-Teststelle sucht, findet unter www.rhein-sieg-kreis.de/schnelltests die vom Gesundheitsamt des Rhein-Sieg-Kreises aktuell beauftragten Einrichtungen

Korrektur: In einer ersten Version des Artikels hieß es, dass die Inzidenz dauerhaft über 250 liegt. Das ist nicht richtig, sie liegt seit mehreren Tagen über 200.

 

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