Ab Montag, 29. Juni, sind das Kreishaus, die Außenstelle der Kreisverwaltung in Rheinbach sowie die Dienststelle in Sankt Augustin nahezu uneingeschränkt geöffnet. Das gilt auch für die Außenstellen des Straßenverkehrsamtes in Meckenheim sowie die Jugendhilfezentren in Eitorf, Neunkirchen-Seelscheid und Meckenheim.
Termine im Straßenverkehrsamt Pflicht
Ausnahmen gibt es weiterhin: Um in den Service-, aber insbesondere auch in den Wartebereichen ausreichend Abstand gewährleisten zu können, müssen Besucher des Straßenverkehrsamtes und der Ausländerbehörde vorab einen Termin vereinbaren und ihre Terminbestätigung mitbringen. "Ohne Terminbestätigung darf das Sicherheitspersonal Kundinnen und Kunden für diese beiden besonders publikumsintensiven Bereiche keinen Zutritt gewähren", so sagt eine Kreissprecherin.
Auch für die übrigen Fachbereiche sollte einen Termin zu vereinbart werden. "Nur so kann es uns gelingen, Besucherströme bestmöglich zu kanalisieren, Wartezeiten zu vermeiden und damit optimal für den Infektionsschutz zu sorgen", sagt Landrat Sebastian Schuster. Der Zugang zum Kreishaus ist weiterhin nur über den Haupteingang möglich.
Mund und Nase bedecken
Insgesamt gilt: Wer das Kreishaus oder die Außenstellen besuchen möchte, muss einen Mund-Nasen-Schutz tragen. Selbstgeschneiderte Masken, Schals oder Multifunktionstücher reichen dabei aus. Besucher müssen darüber hinaus die allgemeinen Abstands- und Hygieneregeln berücksichtigen und sollten ihren Termin - wenn möglich - ohne Begleitung wahrnehmen. Wer das Kreishaus oder die Außenstellen ohne Termin betritt, muss sich im Eingangsbereich in eine Liste eintragen, um notfalls die Nachverfolgung von Infektionsfällen sicherstellen zu können.
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