Die Corona-Pandemie belastet die Haushalte der Kommunen stark. Grund dafür sind erhöhte Ausgaben und weggebrochene Gewerbesteuereinnahmen. Das Land NRW hat nun ein Ausgleichsgesetz beschlossen – doch die Zahlungen reichen bei Weitem nicht aus. Foto: Das Rathaus in Schönenberg. [Nicolas Ottersbach]
Die Corona-Pandemie belastet derzeit alle staatlichen Ebenen – und im Speziellen auch die Kommunen. Neben zusätzlichen Ausgaben sind dafür insbesondere die wegen der schwierigen konjunkturellen Situation zurückgehenden Einnahmen aus der wichtigen Gewerbesteuer verantwortlich. „Die Gemeinde Ruppichteroth stellt zum derzeitigen Zeitpunkt Corona-bedingte Gewerbesteuermindereinnahmen durch Herabsetzung von Gewerbesteuer-Vorauszahlungen 2020 in Höhe von 476.164 Euro fest“, erklärt Kämmerer Klaus Müller.
Seit dieser Woche ist die Ausgleichszahlung auf dem Konto der Gemeinde angekommen: genau 107.563 Euro. Der auf die jeweilige Gemeinde entfallende Anteil an dem insgesamt zur Verfügung stehenden Gesamtbetrag, rund 2,7 Milliarden Euro, entspricht vereinfacht dargestellt ihrem Anteil an der Gesamtsumme aller Aufkommensrückgänge nach einem vom Landtag NRW beschlossenen Schlüssel. Auf diese Weise soll gewährleistet werden, dass die Verteilung der Ausgleichsmasse proportional zur Verteilung der Ausgleichsbedarfe erfolgt. Gemeinden, deren maßgebliche Netto-Gewerbesteuer nach dem gesetzlichen Berechnungsmodus nicht geringer ausgefallen ist, erhalten demnach eine Ausgleichsleistung auf Grundlage ihres Anteilswertes.
Zahlungen reichen nicht aus
So kompliziert die Berechnung für den Verteilschlüssel ist, umso einfacher ist zu erkennen, dass der Ausgleich nicht ausreicht. Den Grund dafür begründet die Arbeitsgemeinschaft der kommunalen Spitzenverbände NRW so: „Wenn nun auf der anderen Seite der Differenzberechnung der für das Jahr 2020 ermittelte Wert für die Gewerbesteuereinnahmen durch die Hinzunahme des Pandemie unbeeinflussten vierten gewerbesteuerstarken Quartals 2019 künstlich erhöht wird, ist zu erwarten, dass die landesweite Summe der Gewerbesteuermindereinnahmen deutlich niedriger ausfällt, als die verteilbaren Kompensationsmittel.“ Genau das ist in Ruppichteroth der Fall. Das letzte Quartal 2019 war nach Aussage des Kämmerers ein gewerbesteuerstarkes.
Den Kommunen war das von vornherein klar, ihr Lösungsansatz wurde dennoch nicht berücksichtigt. Der Städtetag NRW präferiert eine von der quartalsbasierten Abgrenzung abweichende Erfassung zu einem späteren Stichtag. Eine zusätzliche Meldung der Kommunen über die Gewerbesteuereinnahmen etwa zum 30. November 2020 würde den Zahltermin für die Gewerbesteuer-Vorauszahlung des vierten Quartals (15. November 2020) mit berücksichtigen.
Ob es noch weitere Ausgleichszahlungen geben wird, ist derzeit unklar. Das Gesetz wird zumindest derzeit ausschließlich für das Jahr 2020 angewendet.
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