Immer mehr Väter im Rhein-Sieg-Kreis beantragen Elterngeld. Vor Kurzem teilte das Bundesamt für Statistik mit, dass die durchschnittliche Gesamtzahlprozentzahl aller Väter in der Bundesrepublik, die eine Babyzeit mit Elterngeld beansprucht haben, im Jahr 2010 bei über 25 Prozent lag. Im Rhein-Sieg-Kreis wurde dieser Wert zwar nicht ganz erreicht, aber immerhin bezogen fast 22 Prozent der frisch gebackenen Väter (im Jahr 2008 waren es 16 Prozent) Elterngeld. Damit liegt Rhein-Sieg über dem NRW-Landesdurchschnitt von 19,2 Prozent.
Der steigende Trend setzt sich im Jahre 2011 und in der ersten Hälfte von 2012 im Rhein-Sieg-Kreis fort. "Immer mehr Väter entscheiden sich dafür, ihre Berufstätigkeit zu Gunsten der Betreuung ihrer Kinder zu unterbrechen", so Stephan Liermann, Leiter des Kreissozialamtes. Die Väter im Rhein-Sieg-Kreis bezogen durchschnittlich 3,4 Monate Elterngeld und erhielten einen durchschnittlichen Betrag von 1134 Euro pro Monat.
Das Elterngeld errechnet sich aus dem durchschnittlichen Erwerbseinkommen der letzten zwölf Monate vor der Geburt des Kindes und wird für einen Elternteil für höchstens zwölf Lebensmonate in Höhe von mindestens 300 Euro und höchstens 1800 Euro geleistet. Beteiligt sich das andere Elternteil an der Betreuung des Kindes können zwei weitere Monate gewährt werden. Dabei können die Monate zwischen den Eltern frei ausgewählt werden.
Die Anträge können persönlich oder schriftlich bei der Kreisverwaltung gestellt werden; es besteht aber auch die Möglichkeit, eines Onlineantrages unter www.egon.nrw.de.
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