Immer mehr Menschen in Rhein-Sieg geben ihre Waffen ab. Von 2008 bis 2011 sank die Zahl der Lang- und Kurzwaffen von 28.044 auf 25.963. Seit dem 1. Januar das nationale Waffenregister (NWR), in dem alle legalen Waffen einheitlich registriert werden. So soll eine Identifizierung und eine Zuordnung zum Besitzer schnell möglich gemacht werden. Darin werden für mindestens 20 Jahre Typ, Modell, Fabrikat, Kaliber und Seriennummer von Waffen sowie Namen und Anschriften von Lieferanten und der Person, die die Waffe erwirbt oder besitzt, registriert. Foto: Eingezogene und zurück gegebene Waffen, die in der Kreisverwaltung bis zur Vernichtung gelagert werden (RSK)
In Zahlen bedeutet das, dass Daten von rund 8.500 Waffenbesitzern mit ca. 25.000 Waffen in das System eingepflegt werden müssen - ein enormer Arbeitsaufwand, da mehr als 20.000 Waffendaten nicht kompatibel mit dem System sind. Und hier fängt die mühevolle Kleinarbeit an: anhand jeder einzelnen Akte müssen die Daten überprüft und anforderungsgerecht in das Programm eingegeben werden.
Von der Kreisverwaltung wird überprüft, ob die Erlaubnisinhaber überhaupt noch eine Erlaubnis benötigen oder, ob das sogenannte "Bedürfnis" weggefallen ist. Hier stellt man sich dann die Frage, ob beispielsweise der Schießsport, für den die Erlaubnis erteilt wurde, überhaupt noch ausgeübt wird. Weiterhin wird nachgehalten, ob die Waffen auch sicher aufbewahrt sind.
Etliche Waffeninhaber verfügen nicht über eine sichere Aufbewahrungsmöglichkeit und geben deshalb ihre Waffen der Behörde zur Vernichtung. Außerdem werden regelmäßig Schießstätten überprüft und auch Erben von Waffen werden genau unter die Lupe genommen. Wollen sie die Erbwaffen behalten, und besteht kein Bedürfnis als Jäger oder Schütze, müssen die Waffen entweder an Berechtigte abgegeben oder mit einem Blockiersystem versehen werden. Solange die Waffen blockiert sind, kann dann mit ihnen nicht geschossen werden.
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