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12000 Euro Schmerzensgeld nach Mandarinen-Ausrutscher

Von Nicolas Ottersbach | | Magazin

Nach einem folgenschweren Sturz auf einer Mandarine zahlt eine Supermarktkette einer 71-jährigen Kundin 12.000 Euro Schmerzensgeld. Die beiden Parteien einigten sich auf diesen Vergleich. Die Rentnerin war bereits am 6. Oktober 2014 in der Filiale des Supermarkts in Ruppichteroth vor dem Gemüseregal gestürzt. Jetzt kam es vor dem Bonner Landgericht zur Verhandlung.

Die Seniorin hatte an besagtem Montagabend beim Einkauf den Sahnequark vergessen. Also sprang die  Nümbrechterin noch mal aus dem Auto ging zurück in den Supermarkt. Als sie durch die Obst- und Gemüseabteilung lief, stürzte sie unglücklich: Sie knallte mit dem Kopf gegen die Theke und landete auf den Fliesen.

Kurz darauf entdeckte die 71-Jährige die Ursache. Eine matschige, orangefarbene Masse klebte auf dem Boden, aber auch an ihrem Schuh. Eine Mandarine hatte sie zu Fall gebracht.

Die Folgen waren ein Schädelhirntrauma, eine Beckenringfraktur und einen Sehnenabriss am Daumen, der später noch operiert werden musste. In Begleitung eines Notarztes wurde sie ins Krankenhaus Waldbröl gebracht. Auch ein Jahr später litt die ältere Dame nach eigenen Angaben noch unter den Verletzungen, weshalb sie die Supermarktkette vor dem Bonner Landgericht auf 22.000 Euro Schmerzensgeld verklagte.

Ihr Vorwurf: Die Filiale habe ihre Verkehrssicherungspflicht verletzt. In der Obst- und Gemüseabteilung habe es an jenem Tag eine Dreiviertelstunde lang keine Kontrolle gegeben. Die Supermarktkette bestreitet das. Die Klägerin sei nicht vorsichtig genug gewesen. Sie habe sich selbst fahrlässig dem Risiko ausgesetzt, über eine Mandarine zu stürzen. Damit trage sie eine Mitschuld an ihrem eigenen Sturz. Außerdem sei die Filialleiterin zehn Minuten vor dem Sturz noch mit einem Reinigungswagen durch die Gemüseabteilung gegangen.

Das aber konnte die 63-jährige Filialleiterin am Donnerstag als Zeugin vor der 18. Zivilkammer des Bonner Landgerichts so nicht bestätigen. Sie selbst gab an, dass sie den Boden eine halbe Stunde vor dem Sturz zuletzt mit der Maschine gereinigt habe. Auch eine regelmäßige Sicht-Kontrolle alle 15 Minuten konnte sie nicht bestätigen.

Schließlich schlug der Bonner Richter einen Vergleich vor, den beide Parteien annahmen: 12.000 Euro zahlt der Supermarkt an die 71-Jährige. Damit sollen nicht nur das Schmerzensgeld, sondern auch alle künftigen Folgen des Sturzes abgegolten sein.

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