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Ausnahmeregelung für Schülertickets

Von Nicolas Ottersbach | | Magazin

Schülertickets für den ÖPNV sind im Rhein-Sieg-Kreis nur in Verbindung mit Schülerausweisen gültig. Da letztere wegen des Schulwechsels in vielen Fällen zu Beginn des Schuljahres noch nicht vorliegen, tragen oft die Eltern die Kosten für die vorübergehenden Fahrkarten. Die Kreistagsfraktion die Linke weist auf eine Ausnahmeregelung hin, die Kreisverwaltung auf Anfrage mitteilte: Demnach gelten im gesamten VRS-Bereich die Schülertickets in den Sommerferien und in den ersten vier Schulwochen (5. Juli bis 16. September) auch in Verbindung mit einem amtlichen Lichtbildausweis und einer Schulbescheinigung oder Aufnahmebescheinigung.

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