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Bier-Kartellstrafe auch für Erzquell

Von Nicolas Ottersbach | | Wirtschaft/Politik

Gegen die gestern verhängte Kartellbuße von 231,2 Millionen Euro wollen die betroffenen Bierbrauereien Rechtsmittel einlegen. Wegen verbotener Preisabsprachen sollen die Brauriesen Carlsberg und Radeberger, die regionalen Brauereien Bolten aus Korschenbroich und die Kölner Brauereien Früh und Gaffel, der NRW-Brauereiverband und persönlich Verantwortliche zahlen, so das Bundeskartellamt. Auch Erzquell aus dem oberbergischen Bielstein, das unter anderem Zunft Kölsch herstellt und in Ruppichteroth fest verankert ist, gehört dazu.

"Mit den heutigen Bescheiden haben wir das Kartellverfahren Bier abgeschlossen", sagte Kartellamtspräsident Andreas Mundt. Die Bußgelder beliefen sich insgesamt auf rund 338 Millionen Euro. Das Verfahren um die so genannten Fernsehbiere richtete sich zunächst gegen die großen, bundesweiten Brauer. Ausgelöst wurde es durch einen Bonusantrag von Anheuser-Busch Inbev (Beck's), die als Kronzeuge straffrei bleiben.

Im Januar hatten die Wettbewerbshüter bereits Bußgelder von insgesamt 106,5 Millionen Euro gegen Bitburger, Krombacher, Veltins und Warsteiner verhängt. Diese Strafen sind rechtskräftig.

Der Vorwurf des Kartellamtes: Bei Treffen oder persönlichen Kontakten sollen erst die überregionalen Brauereien Preise abgestimmt haben. Danach sollen sie sich mit regionalen Brauern auf Sitzungen des NRW-Brauereiverbandes abgesprochen haben. Dazu zählen auch die Kölschbrauer.

So sollen zwischen 2006 und 2008 Erhöhungen beim Fassbier von fünf bis sieben Euro pro Hektoliter zustande gekommen sein. Beim Flaschenbier soll es 2008 eine Verteuerung von einem Euro pro Kasten gewesen sein. Die Verbraucherzentrale Hamburg ermittelte auf dieser Basis einen Schaden für die Verbraucher von über 400 Millionen pro Jahr. Kartellamtschef Mundt nannte die Strafe gestern angesichts eines Marktvolumens von sieben Milliarden Euro pro Jahr angemessen.

Wer wie viel zahlen musste, teilte das Bundeskartellamt nicht mit. Der größte Teil der 231 Millionen Euro entfalle aber auf Radeberger und Carlsberg, wobei Carlsberg seinen Anteil mit 62 Millionen Euro bezifferte. Andere wollten sich nicht äußern. Angeblich sollen Gaffel und Früh jeweils rund drei Millionen, Erzquell rund eine Million zahlen.

Man halte die Strafe "aus mehreren Gründen für falsch", so Gaffel. Erzquell teilte mit, der Vorwurf gegen die Brauerei basiere auf unzutreffenden Aussagen eines Kronzeugen. Früh hatte schon vor Abschluss des Verfahrens betont, man habe sich nie an Preisabsprachen beteiligt und werde gegen einen Bußgeldbescheid juristisch vorgehen. Auch Radeberger und Carlsberg bestreiten die Vorwürfe. Jetzt muss sich das Oberlandesgericht Düsseldorf mit dem Fall befassen.

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