Drama um Dackeldame Gypsy: Am Sonntagabend steckte die Hündin einen Meter unter der Erde in einem 30 Zentimeter dicken Kanalrohr in Derscheid fest. Rettung kam von der Mucher Feuerwehr, die das Tier behutsam, aber mit viel Aufwand nach zweieinhalb Stunden der Angst befreite.
Zunächst versuchte die Wehrleute, den fünfjährigen Dackel zum Rückzug zu bewegen. Doch näher als fünf Meter an den Ausgang kam sie nicht, weil ein weiteres Rohr den Weg versperrte. Die einzige Möglichkeit für die Dackelretter: Das Betonrohr freilegen und aufbrechen.
Das musste laut Feuerwehrsprecher Markus Frohn zügig gehen, damit dem verängstigten Vierbeiner nicht Schlimmeres widerfuhr. Mit Schaufeln gruben sich die Helfer bis zum Rohr und stemmten die Betondecke auf. Nach einer Dreiviertelstunde war die Rettungsaktion vorbei, Gypsy und ihre Besitzerin überglücklich.
Anders als in Berlin müssen Tiereigentümer in Nordrhein-Westfalen in der Regel nichts zahlen, wenn der Hausgenosse in Not gerät. Das erledigt der Steuerzahler über die Kommunaletats. Das Gesetz über den Brandschutz, die Hilfeleistung und den Katastrophenschutz (BHKG) sieht eine Erstattungspflicht durch den Verursacher eines Einsatzes nur dann vor, wenn er "die Gefahr oder den Schaden vorsätzlich herbeigeführt hat".
Korrektur: FSHG in BHKG geändert, da es seit Januar 2016 gültig ist.
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