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Lockerungen im Rhein-Sieg-Kreis

Diese Corona-Regeln gelten bei den jeweiligen Inzidenzwerten

Von Nicolas Ottersbach | | Magazin

Ab Freitag (28. Mai) gilt in NRW eine aktualisierte Corona-Schutzverordnung. Wegen sinkender Inzidenzwerte könnte es im Rhein-Sieg-Kreis schon in der kommenden Woche weitere Lockerungen geben. Foto: Symbolbild [Pixabay]

Die Corona-Schutzverordnung enthält nun drei Stufen von Inzidenzwerten, die unterschiedliche Öffnungsschritte für die Kommunen vorsehen: Stufe 1 bei einer Neuinfektionsrate unter 35 gerechnet auf 100.000 Einwohner binnen sieben Tagen, Stufe 2 mit einer Sieben-Tage-Inzidenz von 35 bis 50 und Stufe 3 für die Inzidenz 50 bis 100. Damit eine neue Stufe in Kraft tritt, muss der Inzidenzwert zuvor fünf Werktage unter dem Schwellenwert liegen. Die Lockerungen greifen dann ab dem übernächsten Tag. Liegt eine Kommune drei Tage über einem Wert, greifen wieder die Einschränkungen der schärferen Stufe.

Wie im Bundesinfektionsschutzgesetz festgelegt, stehen Geimpfte und Genesene (Immunisierte) negativ Getesteten gleich. Soweit für Zusammenkünfte und Veranstaltungen eine Höchstzahl zulässiger Personen oder Haushalte festgesetzt ist, werden immunisierte Personen nicht eingerechnet. Auch für Geimpfte und Genesene gelten jedoch weiterhin die allgemeinen Schutzmaßnahmen, etwa die Maskenpflicht.

Inzidenz stark gesunken

Die Inzidenz im Rhein-Sieg-Kreis liegt am Donnerstag (27. Mai) bei 35,5, am Mittwoch lag sie erstmals wieder unter 50 mit einem Wert von 39,3. In Ruppichteroth gibt es nur noch zehn aktuelle Coronavirus-Infektionen und kein größeres Ausbruchsgeschehen mehr. Bleibt die Inzidenz weiterhin unter 50, würden bereits kommenden Mittwoch (2. Juni) Lockerungen der Stufe 2 in Kraft treten.

Hier geht es zum Coronavirus-Dashboard für den Rhein-Sieg-Kreis.

Diese Corona-Regeln gelten

  Stufe 1
Inzidenz ≤ 35
Stufe 2
Inzidenz 35,1-50
Stufe 3
Inzidenz 50,1-100
Kontakt-
beschränkungen
Treffen im öffentlichen Raum sind ohne Begrenzung erlaubt für Angehörige aus fünf Haushalten;
außerdem für 100 Personen mit Test aus beliebigen Haushalten
Treffen im öffentlichen Raum sind ohne Begrenzung erlaubt für Angehörige aus drei Haushalten;
außerdem für zehn Personen mit Test aus beliebigen Haushalten
Treffen im öffentlichen Raum sind ohne Begrenzung erlaubt für Angehörige aus zwei Haushalten
Außerschulische Bildung ohne Maske am festen Sitzplatz
wenn Landesinzidenz ebenfalls ≤ 35: auch innen ohne Test
Präsenzunterricht mit Test ohne Mindestabstände bei festen Sitzplätzen mit Sitzplan
Musikunterricht mit Gesang/Blasinstrumenten innen mit 10 Personen mit Test
Präsenzunterricht ohne Begrenzung nach Personen oder Inhalten, innen mit Test
Musikunterricht mit Gesang/Blasinstrumenten innen mit 5 Personen
Kinder-/ Jugendarbeit Gruppenangebote innen 30, außen 50 junge Menschen ohne Altersbegrenzung ohne Test Gruppenangebote
innen 20, außen 30 junge Menschen ohne Altersbegrenzung mit Test
auch innen ohne Maske
Gruppenangebote
innen 10, außen 20 junge Menschen ohne Altersbegrenzung mit Test
Ferienangebote und Ferienreisen mit Test
Kultur Veranstaltungen außen und innen, Theater, Oper, Kinos mit bis zu 1.000 Personen (Sitzplan) und Test, Sitzordnung nach Schachtbrettmuster
nicht-berufsmäßiger Probenbetrieb innen mit 30 bzw. 50 Personen, mit Test, mit Gesang / Blasinstrumenten
ab 01.09.: Musikfestivals mit bis zu 1.000 Zuschauern mit Test und genehmigtem Konzept
Konzerte innen, Theater, Oper, Kinos mit bis zu 500 Personen (Sitzplan) und Test, Sitzordnung nach Schachtbrettmuster
nicht-berufsmäßiger Probenbetrieb innen mit 20 Personen, Test, mit Gesang/Blasinstrumenten
Museen usw. ohne Termin
Veranstaltungen außen mit bis zu 500 Personen (Sitzplan) und Test, Sitzordnung nach Schachtbrettmuster
Konzerte innen,
Theater, Oper, Kinos mit bis zu 250 Personen (Sitzplan) und Test, Sitzordnung nach Schachtbrettmuster
nicht-berufsmäßiger Probenbetrieb außen ohne Personenbegrenzung, innen mit 20 Personen, Test, ohne Gesang / Blasinstrumente
Sport Außen und innen Kontaktsport mit bis zu 100 Personen mit Test
Außen über 1.000 Zuschauer, max. 33 Prozent der Kapazität, innen bis zu 1.000 Zuschauer mit Test, max. 33 Prozent der Kapazität, jeweils mit Sitzplan, Sitzordnung nach Schachtbrettmuster
wenn Landesinzidenz ebenfalls ≤ 35: Innensport ohne Test
ab 01.09.: Sportfeste ohne Personenbegrenzung mit genehmigtem Konzept mit Test
Außen Kontaktsport mit bis zu 25 Personen, kontaktfreier Sport ohne Personenbegrenzung
Innen (einschl. Fitnessstudios) kontaktfreier Sport ohne Personenbegrenzung, Kontaktsport mit bis zu 12 Personen, jeweils mit Kontaktverfolgung und Test
Außen bis zu 1.000 Zuschauer, max. 33 Prozent der Kapazität, ohne Test, innen bis zu 500 Zuschauer mit Test und Sitzordnung nach Schachbrettmuster jeweils mit Sitzplan
Kontaktfreier Außensport auf und außerhalb von Sportanlagen mit bis zu 25 Personen
Freibäder für Sportausübung (keine Liegewiesen) mit Test
Außen bis zu 500 Zuschauer mit Test, Sitzplan, ohne prozentuale Kapazitätsbegrenzung
Freizeit Freibäder ohne Test
Bordelle usw. mit Test
Clubs und Diskotheken mit Außenbereichen bis zu 100 Personen mit Test
ab 01.09.: wenn Landesinzidenz ebenfalls ≤ 35:
Clubs und Diskotheken auch Innenbereich und ohne Personenbegrenzung mit Test und genehmigtem Konzept
Öffnung aller Bäder, Saunen usw. und Indoorspielplätze mit Test und Personenbegrenzung
wenn Landesinzidenz ebenfalls ≤ 50: Freizeitparks und Spielbanken mit Test und Personenbegrenzung
wenn Landesinzidenz ebenfalls ≤ 50: Ausflugsfahrten mit Schiffen, Kutschen, historischen Eisenbahnen und ähnlichen Einrichtungen mit Test
Öffnung kleinerer Außen-Einrichtungen: Minigolf, Kletterpark, Hochseilgarten mit Test
Freibäder für Sportbetrieb mit Test
Ausflugsfahrten mit Schiffen usw. mit den Außenbereichen und Test
Einzelhandel, der nicht Grundver-
sorgung ist
Wegfall Sonderregel für über 800 qm große Geschäfte Reduzierung der Kundenbegrenzung auf eine Person pro 10 qm Wegfall click & meet, ohne Test, Reduzierung der Kundenbegrenzung auf 1 Person pro 20 qm
Messen und Märkte ab 01.09.: auch Jahr- und Spezialmärkte mit Kirmeselementen ohne Test Jahr- und Spezialmärkte mit Personenbegrenzung, mit Test auch Kirmeselemente zulässig Messen und Ausstellungen mit Personenbegrenzung und Hygienekonzept
Tagungen und Kongresse außen und innen bis zu 1.000 Personen mit Test außen und innen bis zu 500 Teilnehmer mit Test ---
Private Veranstaltungen (ohne Partys) außen bis zu 250 Gäste ohne Test, innen bis zu 100 Gäste mit Test außen bis zu 100,
innen bis zu 50 Gäste mit Test
---
Partys außen bis zu 100, innen bis zu 50 Gäste jeweils mit Test ohne Abstand --- ---
Große Fest-
veranstaltungen
ab 01.09.: Volksfeste, Schützenfeste, Stadtfeste usw. bis zu 1.000 Besucher mit genehmigtem Konzept; wenn Landesinzidenz ebenfalls ≤ 35: ohne Besucherbegrenzung --- ---
Gastronomie wenn Landesinzidenz ebenfalls ≤ 35: auch Innengastronomie ohne Test Außengastronomie ohne Test
Öffnung von Innengastronomie mit Test und Platzpflicht
Öffnung von Kantinen (für Betriebsangehörige ohne Test)
Öffnung Außengastronomie mit Test und Platzpflicht
Wegfall Umkreis-Verzehrverbot
Beherbergung und
Tourismus
Busreisen ohne Kapazitätsbegrenzung, wenn alle Teilnehmer aus Regionen mit Inzidenz ≤ 35 kommen volle gastronomische Versorgung für private Gäste „Autarke“ Übernachtungen (Ferienwohnungen, Camping, Wohnmobile) mit Test
Öffnung von Hotels ohne Kapazitätsbegrenzung auch für private Übernachtungen mit Frühstück, aber ohne weitere Innengastronomie; mit Test
Busreisen mit Test und Kapazitätsbegrenzung (60 Prozent), falls nicht ausschließlich Geimpfte/Genesene teilnehmen oder alle Atemschutzmasken tragen
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