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Elternbeiträge steigen nicht

Von Nicolas Ottersbach | | Magazin

Die Elternbeiträge für den Besuch von Kindertageseinrichtungen und Tagespflegestellen verändern sich nicht. Das hat der Kreistag in seiner vergangenen Sitzung mit der neuen Satzung "des Rhein-Sieg-Kreises über die Förderung der Kindertagespflege und die Erhebung von Kostenbeiträgen für die Kindertagespflege sowie den Besuch von Tageseinrichtungen für Kinder" beschlossen. Erforderlich wurde das, weil Kinder ab dem Alter von einem Jahr ab August einen Rechtsanspruch auf frühkindliche Förderung haben.

Demnach muss mindestens eine 25-stündige Betreuung des Kindes pro Woche sichergestellt sein. Sollten die Erziehungsberechtigten einen höheren Betreuungsbedarf nachweisen, beispielsweise wegen Job oder Ausbildung, sind auch mehr Stunden sicherzustellen. Für Kinder ab drei Jahren ist eine Betreuung von 35 Stunden pro Woche nötig. Auch hier können Eltern einen höheren Betreuungsbedarf anmelden.

Der Rhein-Sieg-Kreis hat gleichzeitig zwei Satzungen zusammengefasst: die Tagespflegesatzung und die Kindergartenbeitragssatzung. "Hiermit wird nochmals unterstrichen, dass beide Angebote als gleichwertig anzusehen sind", heißt es vom Kreis. Neu ist, dass das Einkommen von Stiefeltern bei der Berechnung des Elternbeitrages berücksichtigt wird.

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