Im Januar 2025 wurden die Grundsteuerbescheide für Ruppichteroth versandt. Aufgrund der Grundsteuerreform sind in der Kämmerei einige Fragen aufgetreten. broeltal.de hat die wichtigsten Fragen und Antworten verständlich zusammengestellt. Foto: Ruppichteroth-Ort aus der Luft. [Daniel Prior]
Warum gibt es eine Grundsteuerreform?
Das Bundesverfassungsgericht hat 2018 das bisherige System der Grundsteuerbewertung für verfassungswidrig erklärt. Daher wurde eine Reform notwendig, die alle unbebauten und bebauten Grundstücke in Deutschland betrifft.
Die Finanzämter haben auf Basis der von den Eigentümern eingereichten Feststellungserklärungen neue Grundsteuerwerte ermittelt und entsprechende Messbescheide erlassen. Diese Bescheide sind für die Gemeinden verbindlich. Die Gemeinden wenden anschließend ihre festgelegten Hebesätze an, um die endgültige Grundsteuer zu berechnen.
Wie wird die Grundsteuer berechnet?
Die Grundsteuer setzt sich aus dem vom Finanzamt ermittelten Grundsteuermessbetrag und dem von der Gemeinde festgelegten Hebesatz zusammen.
Der Messbetrag basiert auf dem Wert des Grundstücks und der darauf befindlichen Gebäude. Dieser Wert wird mit dem Hebesatz multipliziert und durch 100 geteilt, um die zu zahlende Grundsteuer zu ermitteln.
Was ist der Hebesatz?
Der Hebesatz ist ein Prozentsatz, den jede Kommune individuell festlegt. Er bestimmt, wie hoch die Grundsteuer für ein Grundstück ausfällt. In Ruppichteroth gelten ab 2025 folgende differenzierte Hebesätze:
- Grundsteuer A (land- und forstwirtschaftliche Betriebe): 298 %
- Grundsteuer B für Wohngrundstücke: 822 %
- Grundsteuer B für Nichtwohngrundstücke: 1.121 %
Diese Hebesätze wurden vom Gemeinderat am 9. Dezember 2024 beschlossen.
Was bedeutet Aufkommensneutralität?
Die Grundsteuerreform zielt darauf ab, dass das Gesamtaufkommen der Grundsteuer in den Kommunen nach der Reform etwa gleich bleibt wie zuvor.
Das bedeutet jedoch nicht, dass die individuelle Steuerlast für jeden Eigentümer unverändert bleibt. Je nach Neubewertung des Grundstücks kann es zu höheren oder niedrigeren Steuerbeträgen kommen.
Warum wurden differenzierte Hebesätze eingeführt?
Die Grundsteuerreform führte in vielen Gemeinden zu einer Belastungsverschiebung, die vor allem Wohnimmobilien stärker belastet hätte.
Um dies auszugleichen, hat der Gemeinderat Ruppichteroth auf Vorschlag der Verwaltung beschlossen, differenzierte Hebesätze für Wohn- und Nichtwohngrundstücke festzulegen:
- Wohngrundstücke erhalten einen günstigeren Hebesatz von 822 %. Dies senkt die Wohnnebenkosten für Ein- und Zweifamilienhäuser, Mietwohngrundstücke und Wohnungseigentum.
- Nichtwohngrundstücke, also gewerblich genutzte Immobilien, unterliegen einem höheren Hebesatz von 1.121 %.
Was bedeutet der höhere Hebesatz für Nichtwohngrundstücke konkret?
Nichtwohngrundstücke sind Grundstücke, die gewerblich oder industriell genutzt werden, wie z. B.:
- Bürogebäude und Gewerbehallen
- Einzelhandelsflächen
- Industrieanlagen
- Hotels und Gaststätten
- Parkplätze von Gewerbebetrieben
Durch die Einführung eines höheren Hebesatzes für diese Immobilien trägt der gewerbliche Bereich stärker zur Gemeindefinanzierung bei. Die Entscheidung des Gemeinderats beruht auf der Idee, dass Wohnraum in der Gemeinde bezahlbar bleiben soll, während wirtschaftliche Betriebe höhere Steuerlasten tragen können.
Das bedeutet jedoch nicht, dass jede Gewerbeimmobilie automatisch teurer besteuert wird – entscheidend ist die individuelle Bewertung des Grundstücks durch das Finanzamt.
Was ist die Grundsteuer C?
Die Grundsteuer C ist eine zusätzliche Besteuerung für unbebaute, aber baureife Grundstücke, die von der Gemeinde eingeführt werden könnte. Ziel dieser Steuer wäre es, Spekulationen mit Grundstücken zu verhindern und Eigentümer zu motivieren, baureife Flächen tatsächlich zu bebauen.
Die Gemeinde Ruppichteroth hat sich jedoch entschieden, die Grundsteuer C für das Haushaltsjahr 2025 nicht einzuführen. Damit gibt es in Ruppichteroth weiterhin nur die Grundsteuer A (land- und forstwirtschaftliche Betriebe) und die Grundsteuer B (Wohn- und Nichtwohngrundstücke).
Ich habe Einspruch gegen meinen Grundlagenbescheid eingelegt, aber trotzdem einen Bescheid erhalten. Was kann ich tun?
Ihr Einspruch wird vom zuständigen Finanzamt bearbeitet. Nach Abschluss der Prüfung erhalten Sie eine Rückmeldung oder einen geänderten Bescheid. Die Gemeindeverwaltung hat darauf keinen Einfluss.
Unabhängig davon können Sie bis zum 17. Februar 2025 Widerspruch gegen den von der Gemeinde erlassenen Grundsteuerbescheid einlegen.
Bitte kontaktieren Sie hierfür das Steueramt der Gemeinde Ruppichteroth per E-Mail unter steuern(at)ruppichteroth.de
Warum muss ich Grundsteuern zahlen?
Die Grundsteuer ist eine wichtige Einnahmequelle für die Kommune. Mit den Einnahmen werden unter anderem folgende öffentliche Einrichtungen finanziert:
- Schulen und Kitas
- Straßen, Radwege und öffentliche Plätze
- Feuerwehr und Rettungsdienste
- Büchereien und Sportanlagen
Jeder Euro aus der Grundsteuer kommt somit direkt der lokalen Infrastruktur und den Bürgern zugute.
Noch Fragen?
Für weitere Informationen zur Grundsteuerreform in Ruppichteroth besuchen Sie bitte die offizielle Webseite der Gemeinde: www.ruppichteroth.de/rathaus-und-politik/grundsteuerreform.
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